Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 7

1.)      Dem Abschluss der der Sitzungsvorlage Nr. IX/257 als Anlage II beigefügten Zusatzvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde Ss. Fabian und Sebastian Rosendahl über die Finanzierung von Fehlbeträgen der Tageseinrichtungen für Kinder für den Zeitraum vom 01.08.2014 bis 31.07.2015 wird zugestimmt.

 

2.)      Der hierdurch im Haushaltsjahr 2015 entstehenden überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 16.000 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die erforderliche Deckung der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung wird durch Mehrerträge und Mehreinzahlungen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sichergestellt.

 

3.)    Das Kreisjugendamt Coesfeld wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Klagemöglichkeit besteht und wie die Aussichten für eine erfolgreiche Klage beurteilt werden. Parallel dazu soll die Verwaltung Gespräche mit dem Jugendamt der Stadt Coesfeld führen

und nachfragen, ob eine Beteiligung an einer Klage in Frage komme.

 


Abstimmungsergebnis:                                   14 Ja Stimmen

                                                                                    7 Nein Stimmen


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am 17. September 2015 und teilt mit, dass Pfarrer Holtmann und die Mitglieder des Kirchenvorstandes sich für den heutigen Abend entschuldigt haben, da eine Kirchenvorstandssitzung stattfinde. Pfarrer Holtmann wolle keinesfalls den Eindruck entstehen lassen, dass die Katholische Kirchengemeinde an dem Thema nicht weiter interessiert sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing teilt mit, dass er in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses dem Beschlussvorschlag zwar zugestimmt habe, nach ausführlicher Beratung in der WIR-Fraktion heute jedoch den Antrag stelle, einen endgültigen Beschluss erst in einer der nächsten Ratssitzungen zu fassen.

In der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses sei man einhellig zu dem Schluss gekommen, dass der Verursacher für die finanzielle Misere der Träger der Kindertageseinrichtungen das Land Nordrhein-Westfalen sei. Die mit Verabschiedung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) im Jahr 2008 eingeführten Kindpauschalen und deren jährliche Erhöhung um 1,5 % seien definitiv nicht auskömmlich. Dies lasse sich schon daran festmachen, dass gerade eine Lohnerhöhung für Erzieher in Höhe von 4 % vereinbart worden sei.

Die Gemeinde Rosendahl habe kein eigenes Jugendamt und könne daher nicht gegen das Land als Verursacher der Misere klagen. Der Kreis Coesfeld habe diese Möglichkeit aber und das sei in der Beschlussempfehlung auch berücksichtigt worden.

Er bitte darum, zunächst die Prüfung des Kreises Coesfeld bezüglich einer Klage und deren Aussichten abzuwarten. Wenn der Rat der Finanzierung von Fehlbeträgen für die Kindertageseinrichtungen der Katholischen Kirchengemeinde heute zustimme, könnten diese Gelder nicht mehr zurückgeholt werden.

Zudem wolle die WIR-Fraktion weitere Gespräche mit dem Städte- und Gemeindebund führen, um zu einer Einschätzung der rechtlichen Situation zu kommen.

Danach sei die WIR-Fraktion evtl. bereit, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und zunächst die Kosten für das aktuelle Defizit zu übernehmen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilt mit, dass die Mitglieder des Schul- und Bildungsausschusses durchaus zu dem Schluss gekommen seien, dass das Konnexitätsprinzip erhalten bleiben müsse und man die rechtliche Situation bzw. die Möglichkeit einer Klage durch den Kreis Coesfeld im Auge behalten müsse. Allerdings müsse das aktuelle Defizit der Katholischen Kirchengemeinde zunächst ausgeglichen werden. Die CDU-Fraktion wolle daher bei der ursprünglichen Beschlussempfehlung des Schul- und Bildungsausschusses bleiben und heute darüber beschließen. Später könne man über die weitere Vorgehensweise in dieser Sache diskutieren.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt erinnert daran, dass im Schul- und Bildungsausschuss empfohlen wurde, nur das Defizit für das vergangene Kindergartenjahr abzudecken. Die ursprünglich ebenso geplante Abdeckung des Defizits für das laufende Kindergartenjahr habe man schon aus dem Beschlussvorschlag gestrichen. Darüber würde dann frühestens in einem Jahr erneut diskutiert werden müssen. Damit sei der Druck auf den Kreis nicht so hoch, wie vielleicht gewünscht, aber durch den Zusatz zum Beschlussvorschlag müsse der Kreis zumindest die Möglichkeit einer Klage prüfen. Er tendiere daher dazu, dem Beschlussvorschlag heute zunächst zuzustimmen.

 

Ratsmitglied Fedder stellt fest, dass es darum gehe, den Kreis bzw. die Verantwortlichen in die Pflicht zu nehmen. Für den Waldkindergarten seien zwischenzeitlich 15.000 € bereitgestellt worden, was bedeute, dass der Kreis liquide sei und evtl. auch die Kosten für das Defizit der Katholischen Kirchengemeinde übernehmen könne. Er gehe davon aus, dass die Katholische Kirchengemeinde auch noch einige Wochen länger auf den Ausgleich des Defizites warten könne.

 

Ratsmitglied Weber erklärt, dass er aktuell beim Kreis keine Anzeichen dafür sehe, dass dieser gegen das Land klagen werde. Er schlage daher vor, an dieser Stelle zunächst der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen, um das aktuelle Defizit der Katholischen Kirchengemeinde auszugleichen.

 

Ratsmitglied Neumann erklärt, dass bereits in der Sitzung des Rates am 5. März 2015 eine Vereinbarung über die Finanzierung der Zusatzplätze der Katholischen Kirchengemeinde getroffen wurde. Dabei sei bereits zugesagt worden, dass die Gemeinde Rosendahl für Defizite im Bereich der Kindergartenfinanzierung aufkommen werde. Wenn nun weitere Defizite aufträten, müsse man abwägen, ob die Gemeinde weiter dafür aufkommen wolle. Der Kreis Coesfeld müsse letztlich gewährleisten, dass für jedes Kind ein Kindergartenplatz bereitstehe und nur wenn der Kreis unter Druck gesetzt werde, werde er möglicherweise handeln und eine Klage gegen das Land einreichen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärt, dass der Antrag der Katholischen Kirchengemeinde aus finanziellen Gründen nicht gut für die Gemeinde Rosendahl sei, dafür aber anhand von konkreten Zahlen deutlich mache, wie es um die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen bestellt sei. Die Zuschüsse für die DRK-Kindertageseinrichtungen seien aus dem Haushaltsplan ersichtlich, ansonsten gebe es nur die Kindpauschalen nach dem KiBiz, die den Einrichtungen zufließen. Mit diesen Kindpauschalen müssten alle Kosten abgedeckt und auch Rückstellungen gebildet werden. Herr Fehmer von der Zentralrendantur habe deutlich gemacht, dass das anfangs noch möglich gewesen sei, man aber später die Rücklagen aufgebraucht habe, um die Löhne und Gehälter zu zahlen. Er gehe davon aus, dass das bei den DRK-Kindertageseinrichtungen ähnlich aussehe. Wenn die Gemeinde weiterhin für die entstehenden Defizite zahle, werde das in einigen Jahren Konsequenzen haben. Die Träger der Kindertageseinrichtungen würden dann erwarten, dass die Gemeinde für Kosten aufkomme, für die eigentlich das Land Gelder bereitstellen müsste. Wenn man nicht rechtzeitig anfange, sich zu wehren, werde die Gemeinde „die Zeche für andere bezahlen“ müssen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass der Bund eine Aufgabe geschaffen habe, die das Land finanzieren müsse. Verantwortlich für die Bereitstellung von ausreichenden Kindertageseinrichtungen seien eigentlich der Kreis oder die kreisfreien Städte. Solange er im Rat der Gemeinde Rosendahl sei, werde die Gemeinde immer wieder um den Ausgleich von Defiziten gebeten. Moralisch sei die Gemeinde auch in der Pflicht und erfülle diese Bitte immer wieder, allerdings als freiwillige Leistung. Wenn das weiter so gehandhabt werde, komme niemand in Not und die eigentliche Misere werde nicht sichtbar. Er könne dem Vorschlag der WIR-Fraktion, die den Kreis quasi mit einem Trick zum Handeln bringen wolle, weil dieser den Trägeranteil übernehmen müsste, wenn es die Gemeinde Rosendahl nicht tue, durchaus etwas abgewinnen.

Man müsse sich klar machen, dass die Gemeinde Rosendahl nur eine moralische Verpflichtung habe, keineswegs aber eine juristische. Daher werde er für den Antrag der WIR-Fraktion stimmen, um eine Veränderung in Gang zu bringen.

 

Ratsmitglied Schulze Baek fragt, ob Rosendahl die einzige Gemeinde sei, die eine Vereinbarung über die Finanzierung der Zusatzplätze mit der Katholischen Kirchengemeinde geschlossen habe.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass alle Kommunen, auch die mit einem eigenen Jugendamt, einen Vertrag mit den Kirchengemeinden über die Finanzierung der Zusatzplätze geschlossen haben. Damit würden aber nur die Kosten für den Durchschnitt der Kindpauschalen gedeckt. Aktuell sei bei einigen Katholischen Kirchengemeinden ein zusätzliches Defizit entstanden. Rosendahl und Coesfeld seien zwar die ersten Kommunen im Kreis, bei denen dieses Problem aufgetaucht sei, aber er gehe davon aus, dass weitere Kommunen folgen werden. Das Land habe bereits ein Gutachten erstellen lassen, wonach die aktuellen Kindpauschalen nicht ausreichend seien. Er hoffe, dass es von dieser Seite aus eine Aktualisierung des KiBiz geben werde, aber beschlossen sei noch nichts.

 

Ratsmitglied Neumann berichtet aus dem Kreistag, dass das Haushaltsjahr 2014 mit einem Überschuss von fast 3,9 Mio. Euro abgeschlossen worden sei. Die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) habe darum gebeten, diesen Überschuss an die Gemeinden zurückzugeben. Möglicherweise würden im Dezember dann liquide Mittel an die Gemeinden zurückfließen.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt stellt fest, dass hier offenbar über verschiedene Dinge diskutiert werde. Der in der Ratssitzung im März 2015 gefasste Beschluss habe sich auf die reine Finanzierung der Zusatzplätze in den katholischen Kindertageseinrichtungen bezogen. Heute gehe es um ein zusätzlich entstandenes Defizit, das von der Gemeinde abgedeckt werden solle.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf bittet um eine Unterbrechung der Sitzung zur Beratung.

 

Die Sitzung wird von 19.55 Uhr bis 20.00 Uhr unterbrochen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärt anschließend, dass sich im Bereich der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen offenbar ein Konflikt im größeren Ausmaß anbahne. Die CDU-Fraktion gehe davon aus, dass der Druck auf den Kreis Coesfeld nicht dadurch gemindert werde, wenn heute die Abdeckung des aktuellen Defizites der Katholischen Kirchengemeinde beschlossen werde. Die CDU-Fraktion wolle daher der Beschlussempfehlung des Schul- und Bildungsausschusses folgen.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass der ursprüngliche Beschlussvorschlag der am weitest gehende Vorschlag sei und daher zunächst über diesen abgestimmt werden solle. Je nach Ergebnis könnte danach über den Antrag der WIR-Fraktion abgestimmt werden.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Schul- und Bildungsausschusses und fasst folgenden Beschluss: