Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Der außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung zur Anschaffung eines Kompaktschleppers zur Sicherstellung des Winterdienstes in Höhe von rd. 36.000 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die erforderliche Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung wird beim Produkt „56/11.003 – Abwasserbeseitigung“ und zwar bei der Investitionsmaßnahme „45613070 – Umbau eines HRB zu einem RRB (BWK M3)“ sichergestellt.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage IX/263 und erklärt insbesondere für die anwesenden Zuschauerinnen und Zuschauer, dass es dabei um die Anschaffung eines Kleinschleppers gehe, der für die Durchführung des Winterdienstes benötigt werde.

 

Ratsmitglied Lembeck verweist auf frühere Planungen, wonach für den bestehenden Schlepper ein Universalgeräteträger angeschafft werden sollte, der auch für den Winterdienst eingesetzt werden könnte. Er fragt, ob dieser Universalgeräteträger trotzdem angeschafft werden solle.

 

Bürgermeister Niehues bittet darum, diese Frage im Rahmen der Haushaltsberatungen erneut zu stellen. Er könne dazu keine Antwort geben.

 

Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: