1.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/259 als Anlage I beigefügte Bilanz zum 31.12.2014 wird mit einer Bilanzsumme von 72.539.829,83 € festgestellt.

 

2.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/259 als Anlage II beigefügte Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 mit einem Überschuss in Höhe von 871.378,31 € wird festgestellt.

 

3.   Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/259 als Anlage III beigefügte Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2014 mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 4.133.641,46 € wird festgestellt.

 

4.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/259 als Anlage IV beigefügte Anhang zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 wird festgestellt.

 

5.   Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, geprüfte und der Sitzungsvorlage IX/259 als Anlage V beigefügte Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 wird festgestellt.

 

6.   Auf der Grundlage des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH, Münster, erteilten und der Sitzungsvorlage IX/259 als Anlage VI beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

7.   Der festgestellte Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 871.378,31 € wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 75 Abs. 3 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 


Abstimmungsergebnis:                                   20 Ja Stimmen

                                                                                    1 Enthaltung


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23. September 2015.

 

Ratsmitglied Schubert erklärt als Ausschussvorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, dass sowohl die Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als auch die Mitarbeiter der Verwaltung hervorragende vorbereitende Arbeit geleistet haben und bedankt sich ausdrücklich dafür.

 

Bürgermeister Niehues sagt eine Weiterleitung dieses Lobes zu. Er erklärt, dass er sich bei der folgenden Abstimmung enthalten werde, da es ja auch um die Entlastung des Bürgermeisters gehe.

 

Der Rat folgt sodann der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und fasst folgenden Beschluss: