Ausschussmitglied Eimers fragt, ob es beim Schülertransport für Grundschüler vom Ortsteil Darfeld nach Osterwick Probleme gebe und wer die Kosten für den Schülertransport trage.

 

Allgemeine Vertreterin Fuchs erklärt, dass es einige Schüler/innen aus dem Ortsteil Darfeld gebe, die freiwillig an der Grundschule in Osterwick angemeldet wurden. Die Eltern wurden bei der Anmeldung der Kinder darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten besteht und seien zu dem damaligen Zeitpunkt auch damit einverstanden gewesen. Inzwischen habe sich diese Einstellung der Eltern geändert, wobei ein Rechtsanspruch auf Erstattung der Fahrkosten nicht bestehe.