Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Gemäß § 46 b Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 KWahlG NRW wird die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Rosendahl vom 13. September 2015 festgestellt.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

Bürgermeister Gottheil nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 

Allgemeine Vertreterin Fuchs teilt anschließend mit, dass der zuvor gefasste Beschluss im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Rosendahl bekannt gemacht wird.


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 22. Oktober 2015.

Gemäß § 46 e Abs. 1 KWahlG NRW werde er an der nachfolgenden Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses und fasst folgenden Beschluss: