Der in der Sitzung
des Rates am 29.10.2015 zugeleitete Gesamtabschluss (sog. Konzernabschluss)
für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 116 Abs. 6 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den Rechnungsprüfungsausschuss zur
Prüfung verwiesen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/272 und macht darauf aufmerksam, dass der Entwurf des Gesamtabschlusses den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung vorgelegt wurde und zudem dem Protokoll beigefügt werde (Anlage II).
Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: