Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

a)    Vorbehaltlich der Bewilligung des Landeszuschusses sowie der Zustimmung der Schulkonferenz gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 6 Schulgesetz (SchG) wird an der Droste-Hülshoff-Hauptschule Rosendahl das Betreuungsangebot “13 Plus” zum Schuljahr 2006/2007 eingerichtet, sofern mindestens 15 Schülerinnen und Schüler angemeldet werden.

b)    Die Trägerschaft wird ab dem Schuljahr 2006/2007 auf die Kolpingsfamilie Osterwick übertragen.

c)    Der für die Betreuungsgruppe “13 Plus” gewährte Landeszuschuss in Höhe von 7.500,00 € wird je zur Hälfte zum 1. September sowie zum 1. März eines jeden Schuljahres an den Träger des Angebotes weitergeleitet.

d)    Darüber hinaus erhält die Kolpingsfamilie als Träger der Maßnahme einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 €, die Auszahlung erfolgt je zur Hälfte zum 1. September sowie zum 1. März eines jeden Schuljahres. Der Zuschuss wird gewährt, sofern und solange das Angebot durchgeführt wird. Die hierfür notwendigen Mittel sind im Haushalt bereitzustellen. Der Ansatz von 5.000,00 €, der im Haushalt 2006 bereits veranschlagt ist, ist freizugeben. Über die Verwendung der Zuschüsse ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Verbleibende Überschüsse können bei ausreichender Begründung mit Genehmigung der Verwaltung in das nächste Jahr übertragen werden.

e)    Auf die Erhebung von Elternbeiträgen für das Angebot “13 Plus” wird im 1. Jahr verzichtet. Über die in den Folgejahren zu erhebenden Elternbeiträge wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

f)     Die Verwaltung wird beauftragt, für die Unterbringung der Betreuungsgruppe Räumlichkeiten herzurichten und bedarfsgerecht auszustatten. Die ggf. hierfür notwendigen Finanzmittel sind im Haushalt 2006 außerplanmäßig bereit zu stellen.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Kuhl begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn und Frau van Deenen sowie Herrn Bußmann von der Kolpingsfamilie Osterwick.

 

Ausschussmitglied Neumann äußerte den Wunsch an den zukünftigen Träger des Betreuungsangebotes, dass den Kindern im Rahmen des Betreuungsangebotes auch Sozialkompetenz vermittelt werde. Der zur Verfügung stehende Raum sollte atmosphärisch ansprechend umgestaltet werden.

Konrektorin Schulze Langenhorst wies darauf hin, dass der Raum derzeit noch als Klassenraum benötigt werde, so dass eine umfangreiche Umgestaltung derzeit noch nicht möglich sei.

 

Herr van Deenen teilte den Ausschussmitgliedern mit, dass er Möglichkeiten sehe, an der Droste-Hülshoff-Schule bei Bedarf einen Sozialpädagogen einzusetzen, der die Schule in ihrer Arbeit unterstützen könne. Dieses Angebot solle sich an den Wünschen der Schulleitung und des Lehrerkollegiums ausrichten.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Haßler gab Konrektorin Schulze Langenhorst bekannt, dass die Eltern von 80 Kindern (Schüler der zukünftigen und jetzigen Klasse 5) zwecks Bedarfsabfrage angeschrieben worden seien. Für 17 Kinder sei zwischenzeitlich Bedarf angemeldet worden. Der Betreuungsbedarf liege dabei zwischen 1 und 5 Tagen pro Woche.

 

 

Abschließend fasste der Schul- und Bildungsausschuss folgenden Beschluss: