Allgemeine Vertreterin Fuchs teilt mit, dass die Modellrechnung zur Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit im Ausgleichsjahr 2014 nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) zwischenzeitlich vorliege.

Danach erhalte die Gemeinde Rosendahl einen vorläufigen Betrag in Höhe von 89.655,81 €.

Es sei beabsichtigt, die Festsetzung der endgültigen Abrechnungsbeträge zum zweiten Auszahlungstermin des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2016 vorzunehmen.

Sie weist darauf hin, dass diese Erstattungsleistung nach § 10 ELAG im GFG 2017 bei der Steuerkraft- und Umlagekraftermittlung der Gemeinde Rosendahl berücksichtigt werde.