Sitzung: 29.10.2015 Rat
Allgemeine Vertreterin Fuchs teilt mit, dass die
Modellrechnung zur Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit im
Ausgleichsjahr 2014 nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG)
zwischenzeitlich vorliege.
Danach erhalte die Gemeinde Rosendahl einen vorläufigen
Betrag in Höhe von 89.655,81 €.
Es sei beabsichtigt, die Festsetzung der endgültigen
Abrechnungsbeträge zum zweiten Auszahlungstermin des
Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2016 vorzunehmen.
Sie weist darauf hin, dass diese Erstattungsleistung nach § 10 ELAG im GFG 2017 bei der Steuerkraft- und Umlagekraftermittlung der Gemeinde Rosendahl berücksichtigt werde.