Allgemeine Vertreterin Fuchs teilt mit, dass zwischenzeitlich vom Kreis Coesfeld das Verfahren zur Herstellung des Benehmens zur Festsetzung der Kreisumlage im Entwurf der Haushaltssatzung 2016 gemäß § 55 KrO NRW eingeleitet worden sei.

Nach derzeitigem Stand sei eine Erhöhung des Hebesatzes der allgemeinen Kreisumlage im Haushaltsplanentwurf 2016 nicht vorgesehen (= 33,66 %).

Die vorläufige Berechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt habe gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 einen um 1,44 %-Punkte reduzierten Hebesatz in Höhe von 21,20 % ergeben.

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Modellrechnung zum GFG 2016 ergebe dies

-      eine allgemeine Kreisumlage in Höhe von rd. 3,47 Mio. Euro (+ 137.086 € gegenüber 2015) sowie

-      eine Jugendamtsumlage in Höhe von rd. 2,19 Mio. Euro (- 56.232 € gegenüber 2015),

-      insgesamt somit 5,66 Mio. Euro (+ 80.854 € gegenüber 2015)

Darüber hinaus habe die Abrechnung der Jugendamtsumlage für 2014 eine Überdeckung in Höhe von fast 2,2 Mio. Euro ergeben. Die Auszahlung dieses Betrages an die 9 kreisangehörigen Städte/ Gemeinden ohne eigenes Jugendamt soll einen Monat nach Rechtskraft der Haushaltssatzung 2016 erfolgen.

Demnach erhalte die Gemeinde Rosendahl in 2016 eine Erstattung in Höhe von 158.449 €.

Allgemeine Vertreterin Fuchs führt weiter aus, dass inzwischen ein Eckpunktepapier zur Gestaltung des Haushaltsplanentwurfes 2016 des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL) vorliege, wonach sich der Hebesatz der Landschaftsumlage von 16,5 % in 2015 auf 16,8 % erhöhe. Der Kreis Coesfeld sei bei seiner Planung noch von einem Hebesatz in Höhe von 17 % ausgegangen. Insofern seien auch hier noch Änderungen zugunsten der Kreiskommunen zu erwarten.