Sitzung: 29.10.2015 Rat
Allgemeine Vertreterin Fuchs teilt mit, dass
zwischenzeitlich vom Kreis Coesfeld das Verfahren zur Herstellung des Benehmens
zur Festsetzung der Kreisumlage im Entwurf der Haushaltssatzung 2016 gemäß § 55
KrO NRW eingeleitet worden sei.
Nach derzeitigem Stand sei eine Erhöhung des
Hebesatzes der allgemeinen Kreisumlage im Haushaltsplanentwurf 2016 nicht
vorgesehen (= 33,66 %).
Die vorläufige Berechnung der Kreisumlage
Mehrbelastung Jugendamt habe gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 einen um 1,44
%-Punkte reduzierten Hebesatz in Höhe von 21,20 % ergeben.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Modellrechnung
zum GFG 2016 ergebe dies
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eine
allgemeine Kreisumlage in Höhe von rd. 3,47 Mio. Euro (+ 137.086 € gegenüber
2015) sowie
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eine
Jugendamtsumlage in Höhe von rd. 2,19 Mio. Euro (- 56.232 € gegenüber 2015),
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insgesamt
somit 5,66 Mio. Euro (+ 80.854 € gegenüber 2015)
Darüber hinaus
habe die Abrechnung der Jugendamtsumlage für 2014 eine Überdeckung in Höhe von
fast 2,2 Mio. Euro ergeben. Die Auszahlung dieses Betrages an die 9
kreisangehörigen Städte/ Gemeinden ohne eigenes Jugendamt soll einen Monat nach
Rechtskraft der Haushaltssatzung 2016 erfolgen.
Demnach erhalte die Gemeinde
Rosendahl in 2016 eine Erstattung in Höhe von 158.449 €.
Allgemeine Vertreterin Fuchs führt weiter aus, dass inzwischen ein Eckpunktepapier zur Gestaltung des Haushaltsplanentwurfes 2016 des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL) vorliege, wonach sich der Hebesatz der Landschaftsumlage von 16,5 % in 2015 auf 16,8 % erhöhe. Der Kreis Coesfeld sei bei seiner Planung noch von einem Hebesatz in Höhe von 17 % ausgegangen. Insofern seien auch hier noch Änderungen zugunsten der Kreiskommunen zu erwarten.