Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Die der Sitzungsvorlage IX/280 als Anlage I beigefügte Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Rosendahl (Vergnügungssteuersatzung) wird beschlossen.

Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/280.

 

Ausschussmitglied Neumann lobt die gute Sitzungsvorlage und den Entwurf für die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Rosendahl, die damit auf den neuesten Stand gebracht werde.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragt, ob es überhaupt notwendig sei, die Satzung neu zu fassen, da ja laut der Sitzungsvorlage in Rosendahl zurzeit keine Gewinnspielgeräte angemeldet seien.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass sich vor kurzem jemand mit dem Gedanken getragen habe, eine Spielhalle in Rosendahl zu eröffnen. Es sei durchaus sinnvoll, für so einen Fall eine aktuelle Satzung vorliegen zu haben.

 

Ausschussmitglied Rahsing verweist auf den § 2 der neuen Satzung, wonach Brauchtumsveranstaltungen steuerfrei seien. Er fragt, welche Veranstaltungen dazu gehören.

 

Allgemeine Vertreterin Fuchs antwortet, dass Brauchtumsveranstaltungen in der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW nicht vorgesehen seien. Verwaltungsseitig habe man sich aber entschlossen, diese Veranstaltungen in der Satzung zu belassen, da man davon ausgehe, dass hierfür keine Besteuerung gewünscht werde. Es handele sich um alle ortsüblichen, jährlich wiederkehrenden Feste wie Schützenfeste, Karnevalsveranstaltungen, Feuerwehrfeste etc.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann folgende Beschlussempfehlung für den Rat: