Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit 12 Wohneinheiten und eines Fahrradabstellraumes auf dem Grundstück Gemarkung Osterwick Flur 15, Flurstück Nr. 664 wird auf Grundlage der mit Schreiben vom 08.10.2015 beim Kreis Coesfeld eingereichten Unterlagen erteilt.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/293.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgenden Beschluss: