Sitzung: 19.11.2015 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: IX/292
Als Voraussetzung
für die rechtmäßige Herstellung der Erschließungsanlage „Verbindungsweg
Legdener Straße / Schleestraße“ im Ortsteil Holtwick wird hinsichtlich der im
anliegenden Lageplan (Anlage II) gekennzeichneten Straße die in der Anlage I
dargestellte planungsrechtliche Erläuterung und Abwägung beschlossen.
Die
Erschließungsanlage „Verbindungsweg Legdener Straße / Schleestraße“ im Ortsteil
Holtwick entspricht den Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4
bis 7 BauGB.
Die Rechtmäßigkeit der Herstellung wird hiermit bestätigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Fraktionsvorsitzender Weber bittet anschließend Frau Reher, darüber zu berichten, dass die Bescheide über die Erschließungskosten im Frühjahr 2016 ergehen werden.
Dieses wird von Frau Reher zugesagt.
Ausschussvorsitzender
Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/292.
Ausschussmitglied Gövert
fragt, ob die im Verbindungsweg aufgestellten Poller dort stehen bleiben.
Dieses wird von
Fachbereichsleiterin Roters bejaht.
Ausschussvorsitzender
Lembeck teilt mit, dass dieser Weg von Anfang an nicht als Durchgangsweg
geplant war und die Aufstellung der Poller von den Anwohnern gewünscht wurde.
Fraktionsvorsitzender Weber
ergänzt, dass einige der Anlieger postalisch zur Schleestraße und einige zur
Legdener Straße gehören. Durch die Entfernung der Poller mache man die ganze
Situation noch komplizierter. Er fragt, ob nach der Widmung des
Verbindungsweges die Bescheide über die Erschließungskosten ergehen werden und
ob man schon absehen könne, in welchem Rahmen sich die Kosten bewegen werden.
Fachbereichsleiterin
Roters antwortet, dass Frau Musholt die Abrechnung für die Erschließungskosten
im ersten Quartal 2016 erstellen werde. Die Kosten werden auf jeden Fall im
vorgesehenen Rahmen bleiben.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasst sodann folgende Beschlussempfehlung für den Rat: