Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Als Voraussetzung für die rechtmäßige Herstellung der Erschließungsanlage „Verbindungsweg Legdener Straße / Schleestraße“ im Ortsteil Holtwick wird hinsichtlich der im anliegenden Lageplan (Anlage II) gekennzeichneten Straße die in der Anlage I dargestellte planungsrechtliche Erläuterung und Abwägung beschlossen.

 

Die Erschließungsanlage „Verbindungsweg Legdener Straße / Schleestraße“ im Ortsteil Holtwick entspricht den Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB.

 

Die Rechtmäßigkeit der Herstellung wird hiermit bestätigt.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig

 

 

Fraktionsvorsitzender Weber bittet anschließend Frau Reher, darüber zu berichten, dass die Bescheide über die Erschließungskosten im Frühjahr 2016 ergehen werden.

 

Dieses wird von Frau Reher zugesagt.


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/292.

 

Ausschussmitglied Gövert fragt, ob die im Verbindungsweg aufgestellten Poller dort stehen bleiben.

 

Dieses wird von Fachbereichsleiterin Roters bejaht.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck teilt mit, dass dieser Weg von Anfang an nicht als Durchgangsweg geplant war und die Aufstellung der Poller von den Anwohnern gewünscht wurde.

 

Fraktionsvorsitzender Weber ergänzt, dass einige der Anlieger postalisch zur Schleestraße und einige zur Legdener Straße gehören. Durch die Entfernung der Poller mache man die ganze Situation noch komplizierter. Er fragt, ob nach der Widmung des Verbindungsweges die Bescheide über die Erschließungskosten ergehen werden und ob man schon absehen könne, in welchem Rahmen sich die Kosten bewegen werden.

 

Fachbereichsleiterin Roters antwortet, dass Frau Musholt die Abrechnung für die Erschließungskosten im ersten Quartal 2016 erstellen werde. Die Kosten werden auf jeden Fall im vorgesehenen Rahmen bleiben.

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasst sodann folgende Beschlussempfehlung für den Rat: