Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Anregung der Eheleute Sabine und Helge von dem Berge auf Rückschnitt bzw. Fällen der angrenzenden Bäume wird nicht gefolgt.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/290. Er habe sich vor der Sitzung am Nachmittag die Situation vor Ort angesehen, um sich ein Bild machen zu können. Eine Ortsbesichtigung habe wegen der Dunkelheit nicht mit dem gesamten Ausschuss stattfinden können.

 

Bauhofleiter Averesch berichtet, dass bereits vor ca. 2 bis 3 Jahren der Randbereich des Walles, der hinter dem Grundstück der Familie liege, aufgeschlichtet worden sei. Die Bäume in diesem Bereich hätten schon kaum noch Bewuchs. Insgesamt sei der Bewuchs bis zu einer Höhe von 5 bis 6 m immer wieder beschnitten worden.

 

Fachbereichsleiterin Roters zeigt dazu Fotos, die vor einem Jahr um die gleiche Jahreszeit entstanden sind. Darauf ist ein deutlicher Laubanfall zu sehen, der aber nicht außergewöhnlich ist. Zudem wird deutlich, dass die Bäume des angrenzenden Waldes in angemessener Entfernung zu dem Grundstück stehen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck gibt eine Bitte der Antragsteller weiter, ob der hinter dem Grundstück liegende Weg befestigt oder mit Mutterboden aufgefüllt werden könne, damit man diesen mit dem Rasenmäher befahren und das anfallende Laub aufsammeln könne.

 

Bauhofleiter Averesch erklärt, dass eine Auffüllung mit Mutterboden nicht sinnvoll sei, da dieser bei nasser Witterung sehr verschlamme und ein Befahren nicht möglich sei. Möglicherweise könne man hier Split oder Rindenmulch auffüllen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt betont, dass die Antragsteller das Haus in Kenntnis der Umgebung bezogen haben. Die Bäume seien bereits vorher dagewesen. Er sei der Ansicht, dass das bisherige Beschneiden der Bäume durch die Gemeinde Rosendahl gar nicht notwendig gewesen sei. Er zitiert dazu aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2015.

 

Ausschussmitglied Espelkott ist der Ansicht, dass die Bäume nur wegen des dort verlaufenden Weges beschnitten werden müssten. Er sehe ansonsten keine weitere Veranlassung, etwas zu unternehmen.

 

Fachbereichsleiterin Roters erklärt, dass es sich hier gar nicht um einen Weg handele. Das, was so aussehe wie ein Weg, sei nur die Randfläche des Waldes. Die Gemeinde sei gar nicht verpflichtet, hier tätig zu werden. Sie weist zudem darauf hin, dass das ganze Jahr über Anfragen von Bürgern eingehen, deren Satellitenschüssel oder Photovoltaikanlage verschattet werden oder die über erhöhten Laubanfall klagen. Wenn die Gemeinde Rosendahl in diesem Einzelfall tätig werde, schaffe sie sich ein grundsätzliches Problem.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stimmt der Verwaltung zu. Es gebe andere Probleme, um die man sich kümmern müsse. Aus ökologischer Sicht sei es kein Problem, das anfallende Laub auf der Wiese zusammenzukehren. Das tue dem Boden gut und im nächsten Frühjahr sei davon kaum noch etwas vorhanden.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: