Die der
Sitzungsvorlage IX/280 als Anlage I
beigefügte Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde
Rosendahl (Vergnügungssteuersatzung) wird beschlossen.
Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. November 2015.
Der Rat folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und fasst folgenden Beschluss: