Den der Sitzungsvorlage Nr. IX/281 zu den Anlagen I bis III beigefügten Beschlussvor-schlägen wird zugestimmt.

 

Das der Sitzungsvorlage Nr. IX/281 als Anlage IV beigefügte Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde Rosendahl wird als Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Insbesondere wird Folgendes beschlossen:

 

  1.  die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche:

 

1.1   Zentraler Versorgungsbereich Ortskern Osterwick (siehe Anlage IV zur SV IX/281, S. 63, Abb. 41)

1.2   Zentraler Versorgungsbereich Ortskern Holtwick (siehe Anlage IV zur SV IX/281, S. 65, Abb. 42)

1.3   Zentraler Versorgungsbereich Ortskern Darfeld (siehe Anlage IV zur SV IX/281, S. 66, Abb. 43),

 

  1. den Fachmarkt und Bestandsstandort Handwerkerstraße

 

2.1 Fachmarkt und Bestandsstandort Handwerkerstraße (siehe Anlage IV zur SV

      IX/281, S. 67, Abb. 44),

 

  1. die Einordnung der einzelnen Sortimentsgruppen:

 

3.1     Liste der nahversorgungsrelevanten Sortimente (siehe Anlage IV zur SV/IX 281, S. 77, Abb. 49)

3.2     Liste der zentrenrelevanten Sortimente (siehe Anlage IV zur SV/IX 281, S. 78, Abb. 50)

3.3     Liste der nicht zentrenrelevanten Sortimente (Beispiele) (siehe Anlage IV zur SV/IX 281, S 79, Abb. 51).

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 19. November 2015.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: