Als Voraussetzung
für die rechtmäßige Herstellung der Erschließungsanlage „Verbindungsweg
Legdener Straße / Schleestraße“ im Ortsteil Holtwick wird hinsichtlich der im
anliegenden Lageplan (Anlage II) gekennzeichneten Straße die in der Anlage I
dargestellte planungsrechtliche Erläuterung und Abwägung beschlossen.
Die
Erschließungsanlage „Verbindungsweg Legdener Straße / Schleestraße“ im Ortsteil
Holtwick entspricht den Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4
bis 7 BauGB.
Die Rechtmäßigkeit der Herstellung wird hiermit bestätigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 19. November 2015.
Der Rat folgt der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: