Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Als Voraussetzung für die rechtmäßige Herstellung der Erschließungsanlage „Verbindungsweg Legdener Straße / Schleestraße“ im Ortsteil Holtwick wird hinsichtlich der im anliegenden Lageplan (Anlage II) gekennzeichneten Straße die in der Anlage I dargestellte planungsrechtliche Erläuterung und Abwägung beschlossen.

 

Die Erschließungsanlage „Verbindungsweg Legdener Straße / Schleestraße“ im Ortsteil Holtwick entspricht den Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB.

 

Die Rechtmäßigkeit der Herstellung wird hiermit bestätigt.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 19. November 2015.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: