Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in der zzt. gültigen Fassung werden nachfolgend aufgeführte Flächen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Sinne von § 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

a) Verbindungsweg „Legdener Straße/Schleestraße“                  Gemeindestraße

    Gemarkung Holtwick, Flur 6, Flurstück 13                                     (schraffiert)

 

b) „Burloer Weg“                                                                                         Gemeindestraße

    Gemarkung Darfeld, Flur 2, Flurstück 707 tlw.                            (schraffiert)

 

c) „Petrus-Klausener-Weg“                                                                     Gemeindestraße (schraffiert)

                                                                                                                           Geh- und Radweg (gekreuzt)

    Gemarkung Darfeld, Flur 2, Flurstück 707 tlw.

 

Die vorbezeichneten Straßenflächen sind in den der Sitzungsvorlage Nr. IX/289 als Anlagen I bis III beigefügten Lageplänen schraffiert bzw. gekreuzt dargestellt und werden mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen öffentlich bekanntgemacht.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 19. November 2015.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: