Gemäß § 6 des
Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in der zzt. gültigen Fassung werden
nachfolgend aufgeführte Flächen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung im Sinne
von § 3 Abs. 1 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
a) Verbindungsweg „Legdener Straße/Schleestraße“ Gemeindestraße
Gemarkung Holtwick, Flur 6,
Flurstück 13 (schraffiert)
b) „Burloer Weg“ Gemeindestraße
Gemarkung Darfeld, Flur 2,
Flurstück 707 tlw. (schraffiert)
c) „Petrus-Klausener-Weg“ Gemeindestraße
(schraffiert)
Geh-
und Radweg (gekreuzt)
Gemarkung Darfeld, Flur 2, Flurstück 707
tlw.
Die vorbezeichneten Straßenflächen sind in den der Sitzungsvorlage Nr. IX/289 als Anlagen I bis III beigefügten Lageplänen schraffiert bzw. gekreuzt dargestellt und werden mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen öffentlich bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 19. November 2015.
Der Rat folgt der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: