Allgemeine Vertreterin Fuchs teilt mit, dass die Gemeinde Rosendahl inzwischen eine Zahlungsmitteilung über die deutlich erhöhten Zuweisungen und Zuschüsse als Erstattung für Asylbewerberleistungen erhalten habe.

Demnach seien folgende Zahlen zu nennen:

 

 

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Differenz

Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahme-gesetz (FlüAG)

138.208,00 €

277.730,00 €

139.522,00 €

Sonderzuweisung zur Durchführung

des Asylbewerber-leistungsgesetzes

(AsylbLG) für 2015

24.184,00 €

48.598,00 €

24.414,00 €

Entlastungsmittel des

Bundes I, II, III

40.772,00 €

285.406,00 €

244.634,00 €

Summe

203.164,00 €

611.734,00 €

408.570,00 €

 

Im Haushalt 2015 seien Erträge in Höhe von 203.000 € eingeplant worden. Die sich jetzt abzeichnende deutlich höhere Erstattung bedeute eine Verbesserung im Umfang von 408.570 €.

Nach dem derzeitigen Stand gehe sie davon aus, dass der Haushaltsansatz für die Asylbewerberleistungen (Aufwendungen) für das Jahr 2015 in der geplanten Höhe von 807.700 € ausreichend sei. Allerdings seien die Kosten für Gebäudeunterhaltung dabei ausgeklammert.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass die Erstattungen für die Kommunen zwar deutlich höher ausgefallen seien, dass aber insgesamt ein Bedarf von 800.000 € für Asylbewerberleistungen erwartet werde, so dass die Gemeinde bereits ohne Unterkunftskosten noch immer einen Betrag von rd. 200.000 € selbst schultern müsse.