Sitzung: 19.11.2015 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Herr Kramer verweist auf die zuvor erfolgte Widmung öffentlicher Verkehrsflächen als Gemeindestraße. Er fragt, warum nicht zugleich eine Kategorisierung der Straßen erfolgt sei.
Fachbereichsleiterin Roters antwortet, dass nach dem Straßen- und Wegegesetz eine Fläche zunächst grundsätzlich als Gemeindestraße gewidmet werden müsse. Erst danach könne eine Kategorisierung erfolgen. Daran werde aktuell gearbeitet.