Herr Kramer verweist auf die zuvor erfolgte Widmung öffentlicher Verkehrsflächen als Gemeindestraße. Er fragt, warum nicht zugleich eine Kategorisierung der Straßen erfolgt sei.

 

Fachbereichsleiterin Roters antwortet, dass nach dem Straßen- und Wegegesetz eine Fläche zunächst grundsätzlich als Gemeindestraße gewidmet werden müsse. Erst danach könne eine Kategorisierung erfolgen. Daran werde aktuell gearbeitet.