Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/298 als Anlage I beigefügte 14. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen (Übergangsheimsatzung) wird unter Kenntnisnahme der als Anlage II beigefügten Gebührenkalkulation 2016 beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/298.

 

Ausschussmitglied Schubert verweist auf die im Gebäude „Billerbecker Straße 5“ ausgewiesene unbewohnbare Fläche von 200,10 qm im Hinterhaus und fragt, ob es keine Möglichkeit gibt, diesen Gebäudeteil wieder bewohnbar zu machen.

 

Fachdienstleiterin Brömmel erklärt, dass diese Möglichkeit bereits hinreichend geprüft wurde. Die sehr niedrigen Räume seien unter keinen Umständen mehr bewohnbar und könnten auch nicht saniert werden.

 

Allgemeine Vertreterin Fuchs bekräftigt diese Aussage. Eine Sanierung des Gebäudes werde kategorisch ausgeschlossen.

 

Ausschussmitglied Fedder fragt, ob das Gebäude evtl. abgerissen und dort seitens der Gemeinde neu gebaut werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass dies eine Option sein könne. Im Entwurf des Haushalts 2016 seien Mittel für den Neu- und Umbau von Gebäuden für die Unterbringung von Flüchtlingen eingestellt. Die Anregung von Herrn Fedder werde auf jeden Fall mitgenommen.

 

Ausschussmitglied Reints fragt, ob die von Bund und Land zugewiesenen Mittel für die Ausgaben, die die Gemeinde Rosendahl bei der Unterbringung von Flüchtlingen habe, ausreichend sind.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt dass eine Erstattung von Bund und Land in Höhe von aktuell rund 30 %, bezogen auf sämtliche Aufwendungen für den Personenkreis der Flüchtlinge - also nicht nur für die Unterkunfts- sondern auch die Regelleistungen - erfolge. Nach neuesten Erkenntnissen solle der Erstattungssatz zukünftig auf ca. 70 % steigen. Damit müsse aber seitens der Gemeinde immer noch ein Eigenanteil von 30 % geschultert werden.

 

Ausschussmitglied Söller fragt, warum die Kalkulation für eine Personenzahl von 150 Personen durchgeführt werde, wo doch aktuell schon über 200 Flüchtlinge in Rosendahl leben und im kommenden Jahr noch weitere erwartet werden.

 

Fachdienstleiterin Brömmel erklärt, dass viele der aktuell gemeldeten 220 Flüchtlinge inzwischen nicht mehr in den Übergangseinrichtungen sondern in zusätzlich angemieteten Wohnungen untergebracht werden. Da könnten Miete und Nebenkosten direkt angesetzt werden. Bei den 150 Personen handele es sich um eine durchschnittliche Belegungszahl im Vergleich zu einer bisherigen durchschnittlichen Zahl von 50 Personen. Dabei seien auch schon neu hinzugekommene angemietete Objekte berücksichtigt worden.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass es momentan wöchentlich neue Sachstände gebe. Die Anmietung von zusätzlichem Wohnraum sei teilweise bis 2020 erfolgt, weil von den Vermietern langfristige Mietverträge gewünscht wurden. Ferner gebe es aber auch Mietverträge mit normaler Kündigungsfrist. Langfristig werde mit einer wieder etwas zurückgehenden Zahl an Flüchtlingen gerechnet, so dass man für die Kalkulation eine Durchschnittszahl zugrunde gelegt habe.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgende Beschlussempfehlung für den Rat: