Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation wird der derzeit geltende Gebührensatz in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung mit 1,80 €/lfdm anrechenbarer Frontmeterlänge für das Jahr 2016 beibehalten.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/294.

 

Der Ver- und Entsorgungsausschuss folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgende Beschlussempfehlung für den Rat: