Sitzung: 10.12.2015 Ver- und Entsorgungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: IX/294
Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation wird der derzeit geltende Gebührensatz in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung mit 1,80 €/lfdm anrechenbarer Frontmeterlänge für das Jahr 2016 beibehalten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/294.
Der Ver- und Entsorgungsausschuss folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgende Beschlussempfehlung für den Rat: