Sitzung: 10.12.2015 Ver- und Entsorgungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: IX/296
Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2016 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube 99,05 €,
b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 6,90 €,
c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben 5,67 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/296.
Der Ver- und Entsorgungsausschuss folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgende Beschlussempfehlung für den Rat: