Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2016 wie folgt beschlossen:

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube                            99,05 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                                         6,90 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben                                       5,67 €.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/296.

 

Der Ver- und Entsorgungsausschuss folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgende Beschlussempfehlung für den Rat: