Sitzung: 10.12.2015 Ver- und Entsorgungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: IX/303
Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben der gemeindlichen Überwachungspflicht der Kleinkläranlagen (s. § 53 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 6 LWG) durch den Kreis Coesfeld wird entsprechend des als Anlage zur SV IX/303 beigefügten Entwurfes zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja Stimmen
1 Enthaltung
Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist
auf die Sitzungsvorlage IX/303.
Ausschussmitglied Fedder fragt, warum diese
Aufgabe nicht weiter von der Gemeinde Rosendahl selbst übernommen werde. Die
WIR-Fraktion sehe keine Notwendigkeit, hier tätig zu werden, zumal es sich nur
um einen geringen Stellenanteil der Gemeinde Rosendahl handele, der hierfür
benötigt werde.
Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es im
Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit für die Betreiber von
Kleinkläranlagen vorteilhaft sei, wenn sie künftig nur noch den Kreis als
Ansprechpartner haben. Man erhalte hier eine Leistung quasi zum Nulltarif, da
sich auch die meisten anderen Kreiskommunen hier anschließen werden.
Ausschussmitglied Rahsing fügt hinzu, dass die
Gemeinde Rosendahl damit auch nicht mehr in der Verantwortung stehe und
Fortbildungen für die Mitarbeiter in diesem Bericht nicht mehr erforderlich
seien. Das betrachte er durchaus als Entlastung.
Der Ausschuss fasst sodann folgende Beschlussempfehlung
für den Rat: