Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben der gemeindlichen Überwachungspflicht der Kleinkläranlagen (s. § 53 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 6 LWG) durch den Kreis Coesfeld wird entsprechend des als Anlage zur SV IX/303 beigefügten Entwurfes zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:                                   8 Ja Stimmen

                                                                                  1 Enthaltung


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/303.

 

Ausschussmitglied Fedder fragt, warum diese Aufgabe nicht weiter von der Gemeinde Rosendahl selbst übernommen werde. Die WIR-Fraktion sehe keine Notwendigkeit, hier tätig zu werden, zumal es sich nur um einen geringen Stellenanteil der Gemeinde Rosendahl handele, der hierfür benötigt werde. 

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit für die Betreiber von Kleinkläranlagen vorteilhaft sei, wenn sie künftig nur noch den Kreis als Ansprechpartner haben. Man erhalte hier eine Leistung quasi zum Nulltarif, da sich auch die meisten anderen Kreiskommunen hier anschließen werden.

 

Ausschussmitglied Rahsing fügt hinzu, dass die Gemeinde Rosendahl damit auch nicht mehr in der Verantwortung stehe und Fortbildungen für die Mitarbeiter in diesem Bericht nicht mehr erforderlich seien. Das betrachte er durchaus als Entlastung.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgende Beschlussempfehlung für den Rat: