Herr Krug fragt, warum die nichtöffentlichen Beratungspunkte im Internet nicht für die Öffentlichkeit einsehbar seien. Die Öffentlichkeit habe darauf einen Anspruch.

 

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass beim Kreis Coesfeld ebenso die nichtöffentlichen Beratungspunkte gesperrt seien.

 

Allgemeine Vertreterin Fuchs zitiert daraufhin aus dem § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Rosendahl, wonach unter bestimmten Bedingungen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden könne.

 

Herr Krug fragt weiter, was unter dem TOP 4 nö.S. „Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse“ zu verstehen sei.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass dies ein Standard-TOP der Tagesordnung sei, der nur dann greife, wenn Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst werden. Dann könne der Rat oder Ausschuss entscheiden, ob ein Teil oder der gesamte Inhalt des in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses für die Öffentlichkeit bekannt gemacht werde. Das sei aber nicht zwingend. In der heutigen Sitzung entfalle dieser TOP, weil keine Beschlussfassung vorgesehen sei.