Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2016 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube 99,05 €,
b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 6,90 €,
c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben 5,67 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses am 10. Dezember 2015.
Der Rat folgt der Empfehlung des Ausschusses und fasst folgenden Beschluss: