Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2016 wie folgt beschlossen:

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube                            99,05 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                                         6,90 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben                                        5,67 €.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses am 10. Dezember 2015.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Ausschusses und fasst folgenden Beschluss: