Sitzung: 17.12.2015 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: IX/303
Dem Abschluss der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben der
gemeindlichen Überwachungspflicht der Kleinkläranlagen (s. § 53 Abs. 1 Satz 2
Ziffer 6 LWG) durch den Kreis Coesfeld wird entsprechend des als Anlage zur SV
IX/303 beigefügten Entwurfes zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja Stimmen
1 Nein Stimme
2 Enthaltungen
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses am 10. Dezember 2015.
Der Rat folgt der Empfehlung des Ausschusses und fasst folgenden Beschluss: