Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben der gemeindlichen Überwachungspflicht der Kleinkläranlagen (s. § 53 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 6 LWG) durch den Kreis Coesfeld wird entsprechend des als Anlage zur SV IX/303 beigefügten Entwurfes zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:                                   22 Ja Stimmen

                                                                                    1 Nein Stimme

                                                                                    2 Enthaltungen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses am 10. Dezember 2015.

 

Der Rat folgt der Empfehlung des Ausschusses und fasst folgenden Beschluss: