Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/307 als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Rosendahl für das Haushaltsjahr 2016 wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/307.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragt nach den fiktiven Hebesätzen des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, dass diese im Vergleich zu 2015 marginal gestiegen seien.

 

Allgemeine Vertreterin Fuchs sagt zu, über das Protokoll die genauen Zahlen mitzuteilen.

 

Antwort:

 

Die fiktiven Hebesätze 2016 lauten (in Klammern jeweils die Vorjahreswerte 2015):

Grundsteuer A: 217 v.H. (213 v.H.)

Grundsteuer B: 429 v.H. (423 v.H.)

Gewerbesteuer: 417 v.H. (415 v.H.)

 

Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: