Die der
Sitzungsvorlage Nr. IX/307 als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung
der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Rosendahl für das
Haushaltsjahr 2016 wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem
Originalprotokoll als Anlage beizufügen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/307.
Fraktionsvorsitzender Mensing fragt nach den fiktiven Hebesätzen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bürgermeister Gottheil antwortet, dass diese im Vergleich zu 2015 marginal gestiegen seien.
Allgemeine Vertreterin Fuchs sagt zu, über das Protokoll die genauen Zahlen mitzuteilen.
Antwort:
Die fiktiven Hebesätze 2016 lauten (in Klammern jeweils die Vorjahreswerte 2015):
Grundsteuer A: 217 v.H. (213 v.H.)
Grundsteuer B: 429 v.H. (423 v.H.)
Gewerbesteuer: 417 v.H. (415 v.H.)
Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: