1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Gesamtabschluss
2014 wird gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme
in Höhe von 75.533.159,10 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 880.825,17
€ festgestellt. 2. Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister
gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW für den Gesamtabschluss 2014
uneingeschränkt Entlastung zu erteilen. 3.
Der
dem Gesamtabschluss 2014 beigefügte Beteiligungsbericht wird gemäß § 117 Abs.
2 GO NRW zur Kenntnis genommen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmigi
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/313 und teilt mit, dass der Entwurf des Gesamtabschlusses dem Rat der Gemeinde Rosendahl in der Sitzung des Rates am 29. Oktober 2015 zugeleitet worden sei. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe in seiner Sitzung am 9. Dezember 2015 einstimmig eine Beschlussempfehlung für den Rat gefasst.
Der Rat folgt sodann dieser Empfehlung und fasst folgenden Beschluss: