Produktverantwortliche Berger teilt mit, dass am 24. Oktober 2015 das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten ist und ab dem 1. Februar 2016 folgende neue Sammelgruppen gelten:

SG 1:     Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte und Nachtspeicherheizgeräte        

SG 2:     Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren

SG 3:     Bildschirme, Monitore, TV-Geräte

SG 4:     Lampen

SG 5:     Kleingeräte (Wichtig: gesonderte Erfassung von batteriebetriebenen

              Elektroaltgeräten – Stichwort: Lithiumbatterien / - Akkumulatoren ARD –

              konformer Transport)

SG 6:     Photovoltaikmodule

 

Sie teilt weiter mit, dass diese Änderungen bei den Kalkulationen bereits berücksichtigt wurden. Die Änderung der Abfallbeseitigungssatzung solle in der nächsten Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses im Februar 2016 stattfinden, da im Januar 2016 zunächst die Satzung des Kreises Coesfeld angepasst werden müsse.

 

Ausschussmitglied Fedder fragt nach, ob Solarmodule als Wertstoff oder als Abfall behandelt werden.

 

Produktverantwortliche Berger erklärt, dass sie davon ausgehe, dass Solarmodule Wertstoffe seien, sie könne aber nicht sagen, ob dafür Erlöse ausgezahlt würden.