Bürgermeister Gottheil berichtet, dass mit Email vom 10.12.2015 Dr. Dinkhoff von der Rechtsanwaltskanzlei Wolter und Hoppenberg mitgeteilt habe, dass in den seit Mitte des Jahres aktiv weiterbetriebenen Verfahren (GFG 2011) vor den Verwaltungsgerichten Arnsberg, Düsseldorf, Minden und Münster noch keine Entscheidungen ergangen seien. Er erinnert daran, dass es Ziel dieser Klageverfahren sei, die Frage, ob und in welcher Höhe Art. 28 GG der kommunalen Familie in NRW eine Mindestfinanzausstattung garantiere, durch ein Verwaltungsgericht dem Bundesverfassungsgericht vorlegen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe diesbezüglich in der Zwischenzeit gegenüber der Kanzlei Wolter und Hoppenberg angedeutet, eher nicht vorlegen zu wollen, eine formale Entscheidung stehe aber noch aus.

 

In den verfassungsgerichtlichen Verfahren GFG 2012 und 2013 gebe es aktuell keine weiteren Informationen vom Verfassungsgerichtshof NRW. Die Rechtsanwälte der Gemeinde Rosendahl warten hier auf eine Terminierung der mündlichen Verhandlung, es sei davon auszugehen, dass die beiden Verfahren gemeinsam verhandelt werden.