Sitzung: 17.12.2015 Rat
Bürgermeister Gottheil berichtet, dass mit Email vom 10.12.2015 Dr.
Dinkhoff von der Rechtsanwaltskanzlei Wolter und Hoppenberg mitgeteilt habe,
dass in den seit Mitte des Jahres aktiv weiterbetriebenen Verfahren (GFG 2011)
vor den Verwaltungsgerichten Arnsberg, Düsseldorf, Minden und Münster noch
keine Entscheidungen ergangen seien. Er erinnert daran, dass es Ziel dieser
Klageverfahren sei, die Frage, ob und in welcher Höhe Art. 28 GG der kommunalen
Familie in NRW eine Mindestfinanzausstattung garantiere, durch ein
Verwaltungsgericht dem Bundesverfassungsgericht vorlegen zu lassen. Das
Verwaltungsgericht Düsseldorf habe diesbezüglich in der Zwischenzeit gegenüber
der Kanzlei Wolter und Hoppenberg angedeutet, eher nicht vorlegen zu wollen,
eine formale Entscheidung stehe aber noch aus.
In den verfassungsgerichtlichen Verfahren GFG 2012 und 2013 gebe es
aktuell keine weiteren Informationen vom Verfassungsgerichtshof NRW. Die
Rechtsanwälte der Gemeinde Rosendahl warten hier auf eine Terminierung der mündlichen
Verhandlung, es sei davon auszugehen, dass die beiden Verfahren gemeinsam
verhandelt werden.