Das Verfahren zur 10. Änderung des Bebauungsplanes „Nord-West“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/319 unmaßstäblichen, beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis  einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/319.

 

Das Gutachten zur Beurteilung der ornithologischen Fauna von Herrn Bednarek liegt den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor.

 

Ausschussmitglied Deitert merkt an, dass der Standort der geplanten Garage direkt an der Grundstücks- und Straßengrenze für die Einheitlichkeit der Bebauung und der Sichtbeziehungen im Straßenbereich nicht optimal sei.

 

Die Verwaltung wird mit dem Bauherrn Kontakt aufnehmen um abzustimmen, ob der Standort der Garage eventuell noch verschoben werden kann.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgende Beschlussempfehlung für den Rat: