Herr Krug erläutert, dass die Bundeskanzlerin Frau Merkel erklärt habe, die Bürger würden durch die Flüchtlingsunterbringung nicht belastet werden. In diesem Zusammenhang bittet er um Mitteilung, wie hoch die Ausgaben für Flüchtlinge in Rosendahl in den Jahren 2014, 2015 und 2016 gewesen seien. Außerdem möchte er wissen, wie hoch die Erstattungen durch den Bund bzw. das Land NRW seien, ob noch woanders Kosten hierfür anfielen, z.B. in der Kreisumlage, und wie sich diese Ausgaben finanzierten.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass Herr Krug inhaltlich vergleichbare Fragen vorab per Mail bereits an die Verwaltung geschickt habe. Alle Aufwendungen für Flüchtlinge beliefen sich im Jahr 2014 auf rd. 463.000,-- € und im Jahr 2015 auf ca. 950.000,--€. Erstattet wurden durch das Land NRW für das Jahr 2014 insgesamt rd. 90.000,-- € und für 2015 lt. vorläufigem Ergebnis 617.000,-- €. Damit liegt für 2014 ein Kostendeckungsgrad von 19,5 % und für 2015 von 65,0 % vor. Das Defizit beläuft sich somit für 2014 auf ungefähr 354.000,-- € und für 2015 auf ca. 292.000,-- €. Die rechnerische Ermittlung der Belastung der Gemeinde Rosendahl durch Leistungen für Asylsuchende aus dem Zahlbetrag der Kreisumlage heraus ist nicht differenziert möglich. Da der Kreis Coesfeld im Jahr 2016 jedoch ca. 15 Personen in den Aufgabenbereichen der Ausländerbehörde, des Kreisjugendamtes sowie für das neu zu bildende Kommunale Integrationszentrum (insoweit voraussichtlich gegen Kostenerstattung des Landes) neu einstellen möchte, werden sich diese Personalkosten auf die Kreisumlage niederschlagen. Für Rosendahl ergab sich eine annähernd gleichbleibende monatliche Belastung für 2014 von 716,-- € und für 2015 von 715,-- €. Für 2016 ist eine monatliche Erstattung je Flüchtling geplant, wobei es auch noch zu Nacherstattungen kommen kann. Ab dem Jahr 2017 erfolgt dann eine Spitzabrechnung von voraussichtlich monatlich 833,-- € je Flüchtling. Diese Abrechnung enthält aber noch viele Unbekannte, so dass evtl. die Kosten nicht voll erstattet werden.