Laut Herrn Kramer wurde in der vorletzten Ratssitzung mitgeteilt, wann Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekanntgemacht werden. Gemäß § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung müssen nicht alle nichtöffentlichen Beschlüsse bekanntgemacht werden. Herr Kramer fragt, inwieweit von dieser Regelung andere Gesetze auf Informationsrecht verletzt werden.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass Sachverhalte nichtöffentlich beraten und Beschlüsse, solange sie noch nicht spruchreif sind, nicht sofort veröffentlicht werden. Es werden keine Informationen zurück gehalten, sondern es gehe nur um den richtigen Zeitpunkt der Veröffentlichung um die Position der Gemeinde, z.B. bei laufenden Vertragsverhandlungen, nicht zu schwächen. Daher seien Rechtsverstöße durch eine Beratung von Themen in nichtöffentlicher Sitzung aus seiner Sicht nicht erkennbar.