Beschluss: ungeändert beschlossen

Der dauerhaften Einrichtung der Sebastian-Grundschule Osterwick als Schule Gemeinsamen Lernens wird gemäß § 20 Abs. 5 SchulG NRW zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Steindorf verweist auf die Sitzungsvorlage IX/324.

 

Fachbereichsleiterin Fuchs verliest ergänzend zur Sitzungsvorlage die inzwischen vorliegende Stellungnahme der Nikolaus-Grundschule Holtwick vom 3. Februar 2016. Rektor Müller teilt hierin mit, dass durch die Schulrätin die Entscheidung für die Sebastian-Grundschule aufgrund der zentralen Lage sowie der Anzahl der derzeit im Gemeinsamen Unterricht geförderten Kinder begründet worden sei. Die Schulrätin habe versichert, dass die Festlegung auf die Sebastian-Grundschule keine Auswirkungen darauf habe, wo die Kinder gefördert werden. Er könne daher der Einrichtung einer Schule des Gemeinsamen Lernens an der Sebastian-Grundschule zustimmen.

 

Darüber hinaus berichtet Fachbereichsleiterin Fuchs, dass nach Auskunft von Schulrätin Grüter eine jetzige Entscheidung für die Einrichtung einer Schule des Gemeinsamen Lernens an der Sebastian-Grundschule Osterwick keine dauerhafte Entscheidung sein müsse. Wenn sich rechtliche Änderungen ergeben, könne über die Einrichtung an einer anderen Schule beraten werden.

 

Ausschussmitglied Lembeck erkundigt sich zunächst, ob ein Schulstandort technische Vorteile gegenüber anderen Schulstandorten habe. Er denke dabei an einen Aufzug oder ähnlichen Einrichtungen, welche eventuell an einer Schule bereits vorhanden seien, aber an einer anderen Schule noch eingerichtet werden müssten und so Kosten verursachen könnten.

 

Fachbereichsleiterin Fuchs und Bürgermeister Gottheil antworten, dass dies nicht der Fall sei. Es gehe bei der Einrichtung eines Standortes des Gemeinsamen Lernens auch nicht um körperbehinderte Schülerinnen oder Schüler, sondern um Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen z.B. in den Bereichen Lernen und geistige Entwicklung.

 

Rektor Middelberg weist darauf hin, dass an allen drei Grundschulen bereits seit Jahren gemeinsamer Unterricht durchgeführt werde. Die Bezirksregierung benötige aber auf dem Papier eine Schule als Standort für die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens. Dies sei eine reine Benennung des Standortes, erklärt Rektor Middelberg, weil die Lehrerstellen zwar so nur an einer Grundschule vorgesehen seien, die anderen beiden Schulen aber über die Abordnung dieser Lehrkräfte unterstützt würden. Eltern könnten ihr Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf also weiterhin an der Grundschule in ihrem Wohnort anmelden und jede Schule gemeinsamen Unterricht anbieten. Rektor Middelberg berichtet weiter, dass seitens des Schulamtes die Entscheidung für die Grundschule Osterwick als Standort des Gemeinsamen Lernens mit der geografischen Lage begründet worden sei.

 

Rektorin Lyding moniert, dass hier im Bereich der Inklusion ein Schritt rückwärtsgegangen werde. Im Hinblick auf die Einrichtung des Standortes an der Sebastian-Grundschule sei es momentan zwar weiter so, dass die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an jeder Schule gefördert werden könnten. Es könne aber genauso gut sein, dass sich dies zukünftig aus heute nicht erkennbaren Gründen ändere. Sie hätte es begrüßt, wenn die Antonius-Grundschule Darfeld als Standort ausgewählt worden wäre.

 

Fachbereichsleiterin Fuchs erklärt daraufhin nochmal, dass sie genau dies bei Schulrätin Grüter nachgefragt habe. Sie habe die Auskunft erhalten, dass eine jetzige Entscheidung keine Dauerlösung sein müsse. Wenn rechtliche Änderungen kommen sollten, die diese heutige Entscheidung betreffen, könne man diese Entscheidung neu überdenken und ggf. neu beraten und entscheiden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärt daraufhin, dass er auch erst den Standort Darfeld für die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens favorisiert habe. Bei weiteren Überlegungen und beim Durchlesen des Schreibens vom Schulamt für den Kreis Coesfeld sei er dann aber doch zu dem Entschluss gekommen, dass es besser und sinnvoller sei, Osterwick als Standort auszuwählen. Osterwick sei zweizügig und habe mehr Lehrkräfte, begründet Fraktionsvorsitzender Mensing seine Meinung weiter.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt, dass der mittlere Standort Osterwick allein wegen der geografischen Lage sinnvoll sei.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf erklärt, dass die CDU-Fraktion auch über eine Stärkung des Schulstandortes Darfeld nachgedacht habe, aber letztendlich dadurch keine bessere Wirkung für den Schulalltag am Standort Darfeld erzielt werde.

 

Herr Steindorf schlägt vor, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen.

 

Der Schul- und Bildungsausschuss fasst abschließend folgenden Beschluss: