Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/329 als Anlage II beigefügten Vereinbarung mit den Katholischen Kirchengemeinden in der Gemeinde Rosendahl über die Finanzierung der Zusatzplätze in den Kath. Kindergärten für die Laufzeit vom 01.08.2016 bis 31.07.2017 wird zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Steindorf verweist auf die Sitzungsvorlage IX/329.

 

Ausschussmitglied Weber fragt an, ob es nicht möglich sei, dem Bistum den Vorschlag zu machen, den Berechnungsschlüssel für die Versorgung mit Kindergartenplätzen (aktuell ein Kita-Platz je 60 Katholiken) aufgrund des hohen Aufkommens an Flüchtlingen zu überdenken. Aus seiner Sicht solle die Kirche überlegen, ob sie hier nicht auch einen Beitrag leisten könne.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass in der vergangenen Woche unter Beteiligung des Kreisjugendamtes ein Gespräch mit allen Kita-Trägern stattgefunden habe und dass Ende nächster Woche ein weiteres Gespräch geplant sei. Er werde die Überlegungen und Gedanken von Herrn Weber dann mit in dieses Gespräch nehmen und das Thema ansprechen.

Weiter erklärt Herr Gottheil, dass von dem Gesamtbestand an Plätzen in den Tageseinrichtungen nach dem o.g. Schlüssel zurzeit 146 Plätze auf die kirchliche Grundversorgung entfallen. Tatsächlich biete die katholische Kirchengemeinde in der Addition aller drei Standorte aktuell sogar knapp 230 Kita-Plätze an.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf erklärt, dass die Kirche auch außerhalb der frühkindlichen Bildung vorbildliche Arbeit in der Gemeinde leiste. Das sei auch aktuell bei der Hilfe für Flüchtlinge wieder zu sehen.

 

Ausschussmitglied Weber weist darauf hin, dass nie von dem Nutzen gesprochen werde, den der Träger einer Kindertageseinrichtung habe. Auch die Kirche werde einen Nutzen als Träger haben und könne deshalb motiviert sein, weitere Plätze anzubieten.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es aus seiner Sicht sinnvoll sei, den Vertrag mit der Kirchengemeinde zu schließen. Er weist darauf hin, dass die Gemeinde bzw. das Kreisjugendamt sonst selbst dazu verpflichtet sei, Kindergartenplätze anzubieten, wenn private oder kirchliche Träger sich zurückzögen. Die Führung einer kommunalen Kindertagesstätte sei finanziell deutlich teurer als der Abschluss der in Rede stehenden Vereinbarung über die Zusatzplätze.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf schlägt vor, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung so abzustimmen.

 

Abschließend fasst der Schul- und Bildungsausschuss folgende Beschlussempfehlung für den Rat: