Den der Sitzungsvorlage Nr. IX/336 zu den Anlagen I bis VII beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VIII aufgeführten Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Der der Sitzungsvorlage Nr. IX/336 als Anlage IX beigefügte Planentwurf, der ggf zur Ratssitzung noch überarbeitet wird, mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht, Verkehrsuntersuchung, schalltechnischer Untersuchung, Beurteilung der ökologischen Fauna sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:                                einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/336.

 

Herr Lang stellt den Bebauungsplan nochmals vor. Insbesondere berichtet er über die Änderungen der Planung, die sich aus der frühzeitigen Beteiligung ergeben hätten.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf merkt an, dass für die Haupterschließungsstraße eine Wegebreite von 6 m gewählt wurde. Man habe in bestehenden Baugebieten aber festgestellt, dass diese Breite nicht ausreiche, um einen ordentlichen Verkehrsfluss zu gewährleisten.

 

Herr Lang entgegnet, dass eine Straßenbreite von 6 m die gewünschte Abwägung zwischen Komfort und Wirtschaftlichkeit darstelle. Würde die Straße verbreitet, verringere sich die Größe der Baugrundstücke.

 

Ausschussmitglied Deitert erkundigt sich, welche Meinung Herr Lang als Städteplaner zu der Straßenbreite in Wohngebieten vertritt.

 

Herr Lang antwortet, dass in den vom Büro Wolters Partner geplanten Wohngebieten in der Regel eine Straßenbreite von 6,50 m für die Haupterschließungsstraße vorgegeben werde.

 

Ausschussmitglied Weber fragt nach, ob die im Verkehrsgutachten dargestellten Fahrzeugbewegungen aus vorliegenden Zählungen ausgewertet oder vor Ort gemessen wurden.

 

Herr Lang berichtet, dass als Grundlage des Gutachtens die vom Landesbetrieb Straßen.NRW  im Jahre 2010 gemessenen Werte zugrunde gelegt worden seien und zusätzlich eine Verkehrszählung stattgefunden habe. Die gemessenen Werte seien aber nicht außergewöhnlich hoch und die im Gutachten geforderten Maßnahmen zum Schallschutz entsprächen den heute bereits vielfach umgesetzten Wärmeschutzmaßnahmen beim Neubau.

 

Ausschussmitglied Mensing erkundigt sich, ob sichergestellt sei, dass die Altanlieger an der „Holtwicker Straße“ nicht noch zusätzlich zu Erschließungskosten herangezogen würden.

 

Fachdienstleiterin Brodkorb bestätigt dies.

 

Alsdann fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: