Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/338 als Anlage beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                                einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage Nr. IX/338.

 

Herr Lang stellt die Planung vor.

 

Ausschussmitglied Mensing erkundigt sich, ob die Gemeinde rechtlich verpflichtet sei, Regenrückhaltung zu betreiben. Er bemängelt, dass in der Planung kein Spielplatz vorgesehen sei.

 

Herr Lang bestätigt, dass es rechtliche Vorgaben für die Regenrückhaltung gebe. Herr Dr. Caesperlein vom Büro U-Plan, Dortmund, habe dieses geprüft und das Regenrückhaltebecken in der Form und Größe vorgeschlagen.

 

Bürgermeister Gottheil berichtet, dass es im Bereich des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ noch einige gut ausgebaute Spielplätze gäbe (Fünersfeld, Eichengrund – inklusive Bolzplatz, Birkenweg). Diese seien auch fußläufig zu erreichen. Es sei daher unbillig, einen Bauplatz hierfür aufzugeben, zumal der Spielplatz ja auch noch ausgestattet und unterhalten werden müsse.

 

Ausschussmitglied Weber fragt nach, ob es notwendig sei, eine Ausgleichsmaßnahme für das vorhandene Steinkauzvorkommen vorzusehen.

 

Herr Lang antwortet, dass zunächst gutachterlich geprüft werden müsse, ob ein Steinkauzvorkommen vorhanden sei. Es sei möglich, dass für den Ausgleich noch eine Fläche geschaffen werden müsse, die den Nahrungs- und Brutraum des Vogels ersetze.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck erkundigt sich nach der geplanten Straßenbreite in diesem Baugebiet.

 

Herr Lang berichtet, dass die mittlere Erschließungsstraße mit einer Breite von 8,00 m und die Stichwege jeweils mit einer Breite von 5,50 m geplant seien. Dieses sei ausreichend, da nur wenige Baugrundstücke von den Stichstraßen erschlossen würden.

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: