Auf der Grundlage des der Sitzungsvorlage Nr. IX/337 als Anlage II beigefügten Planentwurfs, der Bestandteil des Beschlusses ist, werden im Verfahren zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer Sonderbaufläche Geflügelhaltung am Ludgerusweg im Ortsteil Osterwick die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                           einstimmig bei einer Enthaltung


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/337.

 

Herr Lang berichtet über die rechtlichen Grundlagen der Bauleitplanung als Voraussetzung der Genehmigungsfähigkeit einer gewerblichen Tierhaltungsanlage im Außenbereich.

 

Das Büro Wolters Partner, Coesfeld, hat parallel zum Flächennutzungsplanentwurf einen Bebauungsplanentwurf erarbeitet, den Herr Lang in der Sitzung vorstellt. Aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrens zur Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sei es verfahrenstechnisch erforderlich, zunächst mit dem Flächennutzungsplanverfahren zu beginnen. Parallel dazu könne das Vorhaben selbst mit der Verwaltung abgestimmt und der Bebauungsplanentwurf erstellt werden.

 

Ausschussmitglied Mensing erkundigt sich, welche Bedeutung folgende Formulierung aus dem Immissionsgutachten besitze:  Staubniederschlag,

„Die Ausbreitungsberechnungen haben gezeigt, dass durch die geplante Erweiterung des Betriebes Sengenhorst an den schutzwürdigen Nutzungen im Beurteilungsgebiet keine Staubdeposition … an nicht gefährdeten Staub oberhalb der Irrelevanzregelung … nach …TA Luft  ... zu erwarten ist.“

 

Herr Lang berichtet, dass im Rahmen des Gutachtens als erstes untersucht werde, wie viel Staub insgesamt von dem Vorhaben ausgehe. Sei die Menge des Staubniederschlages gering, könne man davon ausgehen, dass sich die schädlichen Staubmengen Stäube unterhalb der zulässigen Belastungsgrenze befänden. Wenn hierzu noch detailliertere Informationen gewünscht würden, könne der Gutachter dem Ausschuss in der nächsten Sitzung hierüber berichten.

 

Ausschussmitglied Mensing fragt nach, ob die Holzhackschnitzelanlage in der Grundschule auch in das Gutachten einbezogen wurde.

 

Fachdienstleiterin Brodkorb verneint dies.

 

Er fragt weiter nach, ob die Erweiterung des Geflügelhofes die benachbarten Betriebe in ihren Erweiterungsmöglichkeiten einschränke.

 

Herr Lang berichtet, dass die Bestände und Entwicklungsperspektiven der Nachbargehöfte in die Immissionsschutzberechnung eingeflossen seien. Sollte darüber hinaus noch eine Erweiterungsabsicht Dritter im näheren Umkreis vorliegen, könne diese möglicherweise begrenzt sein.

 

Ausschussmitglied Weber stellt dar, dass seine Fraktion Vorhaben der Massentierhaltung nicht unterstützten. Der Vorteil bei diesem Vorhaben sei jedoch, dass die bestehende Geflügelhaltung von der Schöppinger Straße zum Ludgerusweg hin verlagert werde. Dabei sollte der Betrieb nicht zu nah an den Ortskern heranrücken. Er rät den Bürgern, von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt sagt, dass Ziel der gemeindlichen Planung die Verlagerung der Geflügelhaltung aus dem Ortskern Osterwick sein müsse. Er habe aber Bedenken, was die Nähe des dann entstehenden Geflügelhofes zum Ortskern betrifft.

 

Ausschussmitglied Mensing fragt an, ob die Gemeinde im Rahmen ihrer verbindlichen Bauleitplanung technische Maßnahmen festschreiben könne, um die Immissionen zu reduzieren. Er stehe der Auslagerung des Betriebes grundsätzlich positiv gegenüber.

 

Herr Lang stellt fest, dass dies lediglich über eine vorhabenbezogene Planung erfolgen könne. Es sei vorgesehen, im Rahmen eines Durchführungsvertrages als Grundlage für die Planung die Art des Betriebes festzuschreiben.

 

Herr Steindorf erklärt für die CDU-Fraktion, dass die Geflügelhaltung ausgelagert werden sollte und dass seine Fraktion die Planung unterstütze.

 

Sodann fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: