Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Unterschutzstellung des ehemaligen Gräftenhofes “Haus Holtwick” nach § 4 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DschG) soll aufgehoben werden. Der Bereich des ehemaligen Gräftenhofes “Haus Holtwick” soll aus der Denkmalliste der Gemeinde Rosendahl gestrichen werden.


Abstimmungsergebnis:          7 Ja-Stimmen

                                               2 Nein-Stimmen

 

 


Ausschussmitglied Wünnemann wies auf die Bedeutung der Gräftenanlage für die Holtwicker Ortsgeschichte hin. Die SPD-Fraktion sei sich dessen bewusst und hätte auch nicht generell Einwände gegen die Unterschutzstellung von Denkmälern. Nur sei im Falle der Gräfte bereits etwas Neues geschaffen worden, so dass es nicht nachvollziehbar sei, warum dieser Bereich unter Denkmalschutz stünde. Es sei nach Ansicht der SPD-Fraktion vollkommen ausreichend, wenn allein das Gebäude des ehemaligen Torhauses unter Denkmalschutz gestellt bliebe.

CDU-Fraktionsvorsitzender Steindorf unterstützte den Antrag der SPD-Fraktion mit der Begründung, dass die Fläche nicht mehr denkmalwürdig sei. Er wolle aber andererseits auf jeden Fall vermeiden, dass mit der Aufhebung des Denkmalschutzes möglicherweise ein Präzedenzfall geschaffen würde.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass, wie bereits in einer Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses berichtet, seitens des Amtes für Bodendenkmalpflege deutlich gemacht worden sei, dass der gesamte Bereich des Hauses Holtwick und nicht nur die Gräfte unter Denkmalschutz stünde, da, mit Ausnahme des bereits untersuchten Bereiches, weitere mögliche Bodenfunde vermutet werden könnten. Auch ein davon abweichender Beschluss des Rates könne an dieser Situation nichts ändern.

 

Für die WIR-Fraktion machte Ausschussmitglied Neumann deutlich, dass erst abgeklärt werden müsse, wie der Bereich in Zukunft genutzt würde, bevor das Thema Denkmalschutz zu diskutieren sei. Daher werde die WIR-Fraktion den Antrag ablehnen.

 

Ausschussmitglied Schröer regte an, den Bereich der eigentlichen Gräfte aus der Denkmalliste herauszunehmen, da die Gräfte schließlich neu angelegt worden sei.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil wies darauf hin, dass es sich dabei nicht um den Bereich handele, der bereits untersucht worden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf schlug vor, den Beschluss so zu fassen, dass ein möglichst großer Bereich aus der Denkmalliste herausgenommen werde. Wie viel dann möglich sei, sollten Fachleute entscheiden.

 

Ausschussmitglied Wünnemann schlug vor, den gesamten Bereich aus der Denkmalliste zu streichen und damit ein Zeichen zu setzen.

 

Daraus entwickelte sich die einhellige Meinung, den Beschluss auf der Grundlage des SPD-Antrages vom 17.01.2006 zu formulieren.

 

 

Der Ausschuss fasste daraufhin folgenden Beschlussvorschlag für den Rat :