Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.  Der Sachstandsbericht entsprechend der in der Sitzungsvorlage Nr. VII/376 dargelegten Informationen und die durch das Büro Brinkmann + Deppen, Sassenberg, vorgetragenen Alternativen und die jeweils damit verbundenen Bau- und Unterhaltungskosten für eine Sanierung der Tennenplätze werden zur Kenntnis genommen.

 

2.  Eine abschließende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat für eine Sanierung der Tennenplätze wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird zunächst beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschusses mit den Sportvereinen Turo Darfeld e.V. und Westfalia Osterwick e.V. für die Alternative ‘Kunstrasenplatz’ ein Modell für eine angemessene Kosten- und Finanzierungsbeteiligung zu erarbeiten und vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzende Everding begrüßte die Vorsitzenden und Vorstandsmitglieder der Sportvereine Westfalia Osterwick und Darfeld und dankte ihnen für ihren langjährigen ehrenamtlichen Einsatz zum Wohl der Gemeinde.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil fasste anhand eines Folienvortrags die wesentlichen Inhalte der ausführlichen Sitzungsvorlage zusammen.

 

Anschließend stellte Herr Deppen vom Büro Brinkmann + Deppen die Pläne für eine mögliche Erneuerung der beiden Tennenplätze in Osterwick und Darfeld bzw. deren Umgestaltung mit Kunstrasenbelag vor. Zum Schluss hob er noch hervor, dass durch die Umgestaltung des Osterwicker Sportplatzes eine neue Wegeführung möglich würde und dadurch zu einem im Norden angrenzenden benachbarten Wohngrundstück der Abstand vergrößert werden könne, so dass bei dieser Gelegenheit der Grad der Belästigung durch den Spielbetrieb deutlich reduziert werde.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek fragte nach der Verwendungsmöglichkeit für die durch die Verkleinerung des Spielfeldes auf die Mindestgröße verbleibende Fläche.

 

Herr Deppen erklärte, dass auf die Restfläche der Umgangsweg um das Spielfeld verlegt werde, ansonsten blieben alle weiteren Nutzungsmöglichkeiten – ob als Rasenfläche, Spielfläche oder ähnliches – offen.

 

Ausschussmitglied Neumann ergriff sodann für die WIR-Fraktion das Wort und erläuterte ausführlich die Haltung seiner Fraktion für das geplante Vorhaben.

 

Auch er dankte den örtlichen Sportvereinen für ihr ehrenamtliches Engagement und hob die Bedeutung des Vereinssports, insbesondere des Fußballsports, für die Gemeinde Rosendahl hervor. Seine Fraktion stehe dem Vorhaben sehr positiv gegenüber, allerdings müssten auch die notwendigen finanziellen Mittel hierfür vorhanden sein. Es müsse daher die Frage gestellt werden dürfen, ob solche Baumaßnahmen – für eine Abteilung des Sportvereins - in der heutigen Zeit noch vertretbar seien. Auch dürfe man im Sinne der Gleichbehandlung nicht vergessen, dass es noch einen dritten Sportverein in Rosendahl gäbe. Die im Haushalt veranschlagten Mittel halte er für zu niedrig angesetzt und er bezweifele das Einsparpotenzial durch Erstellen einer Kunstrasenfläche, da zwar der Arbeitseinsatz seitens des Bauhofes fortfiele, nicht aber das hierfür vorgehaltene Personal. Auch halte er eine Nutzungsdauer des Kunstrasens von 25 Jahren für zu hoch angesetzt. Seine Fraktion setze sich gern für die Förderung von Kindern und Jugendlichen ein, könne aber nicht verantworten, gleichzeitig die nachwachsende Generation mit den dadurch entstehenden Schulden zu belasten. Seine Fraktion schlage daher eine 1/3 zu 2/3-Lösung vor: 2/3 würden seitens der Gemeinde finanziert, 1/3 müsse von den beteiligten Sportvereinen aufgebracht werden. Hierfür stünden zahlreiche Möglichkeiten – Sponsoring, Spenden, Eigenleistungen usw. – zur Verfügung. Diese Regelung brächte auch den Vorteil mit sich, dass der neue Kunstrasenplatz von seinen Nutzern entsprechend geschätzt und gepflegt würde.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte, dass Eigenleistungen seitens der Sportvereine nur im Falle der Schaffung von Kunstrasenplätzen möglich seien, da hier die Platzgröße auf das Mindestmaß reduziert werde und damit das gesamte Umfeld neu erstellt bzw. verlegt werden müsse. Alle erdenklichen Eigenleistungen außerhalb des eigentlichen Kunstrasenspielfeldes seien bei dieser Variante auch von den Sportvereinen bereits angeboten worden. Im Falle der Sanierung in Form von Tennenplätzen geschehe dies aus Kostengründen in der heutigen Größe (also 1:1); damit bliebe das heutige Umfeld dann auch von der Baumaßnahme nahezu unberührt.

 

Bezüglich der Haltbarkeit des Kunstrasenplatzes verwies er auf die nach NKF über 25 Jahre laufende Abschreibungszeit. Die Verwaltung gehe davon aus, dass das Vorhaben nur dann realisiert werden könne, wenn seitens der Sportvereine neben umfangreichen Eigenleistungen auch erhebliche finanzielle Anstrengungen erbracht würden. Diese Gesamtleistungen dürften auch das Volumen der Gesamtkosten erheblich reduzieren. Was den Einsatz des Bauhofes bei der Pflege anginge erklärte er, dass bei der Variante Kunstrasen eine erhebliche Einsparung bei dem Produkt “Sportanlagen” entstehe und der Bauhof durch diese Entlastung für dringend notwendige andere Arbeiten zur Verfügung stehe.

 

Ausschussmitglied Wünnemann erläuterte die Haltung der SPD-Fraktion. Sie trage die Beschlussempfehlung uneingeschränkt mit. Allerdings teile er die meisten der von Ausschussmitglied Neumann bereits vorgetragenen Einwände. Bei aller Wertschätzung für den enormen ehrenamtlichen Einsatz der Sportvereine und deren Bedeutung für die Jugendarbeit könne sich die SPD zur Zeit nicht vorstellen, für diese unbestritten sinnvolle Investition neue Kredite aufzunehmen.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek erkundigte sich nach der Haltbarkeit eines Kunstrasenplatzes.

 

Herr Deppen erläuterte, dass ein solcher Rasen im Durchschnitt erfahrungsgemäß mindestens 12 bis 15 Jahre voll bespielbar sei. Die Dauer sei letztlich abhängig von der Intensität der Nutzung und einer andauernden guten Pflege. Nach einer gewissen “Abnutzung” wäre es aber ohne Probleme möglich, gewisse Teilbereiche (z.B. Strafraum, Elfmeterbereich etc.), die zu erneuern seien, auszutauschen. Außerdem beträfe dieser Austausch nur den Belag, nicht aber den Unterbau (einschließlich Kunststoffelastikschicht), der weiterhin verwendbar sei.

 

Ausschussmitglied Neumann fragte nach dem Pflegeaufwand.

 

Herr Deppen erläuterte, dass zur Standardpflege des Kunstrasens nur einfache Maschinen benötigt würden. Allgemeiner Vertreter Gottheil ergänzte, dass davon ausgegangen werden könne, dass diese durch die Vereine vollständig geleistet werde, wie bereits schriftlich zugesichert.

 

Ausschussmitglied Schröer wies zunächst – wie auch seine Vorredner – darauf hin, dass die umfangreiche Sitzungsvorlage alle notwendigen Informationen für eine spätere Sachentscheidung auch unter dem Gesichtspunkt NKF beinhalte.

 

Ausschussmitglied Schröer wies sodann darauf hin, dass zunächst einmal festgestellt worden sei, dass die jetzigen Tennenplätze auf jeden Fall sanierungsbedürftig seien. Es müsste daher nur die Frage beantwortet werden, welche Art der Sanierung in Angriff genommen werden solle – durch Instandsetzung in Form einer veralteten Technik/Anlage (Tennenplatz) oder durch Erstellung einer Kunstrasenanlage. Natürlich seien die benötigten Gerätschaften bei der Berechnung der Kosten ebenso zu berücksichtigen wie die unterschiedlichen Folgekosten.

 

Außerdem richtete Ausschussmitglied Schröer an Herrn Deppen die Frage nach der Gewährleistung im Falle der Pflege durch den örtlichen Verein.

 

Herr Deppen erklärte, dass die übliche Garantie der Gewährleistung gegeben würde. Nach der Abnahme liefe die normale Gewährleistungsfrist. Bislang seien die Erfahrungen hierbei positiv gewesen, es hätte seines Wissens in der Vergangenheit keine Beschwerden gegeben. Zudem bestünde auch immer die Möglichkeit, Gewährleistungsbedingungen bei Vertragsabschluss individuell auszuhandeln.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil teilte hinsichtlich der notwendigen Gerätschaften für die Pflege mit, dass, mit Rücksicht auf die Zusage der Sportvereine, die komplette Pflege der Kunstrasenplätze übernehmen zu wollen, damit auch das Bereitstellen der Geräte verbunden sei. Gegenüber der Pflege von Tennenplätzen seien bei Kunstrasenplätzen erheblich einfachere und damit kostengünstigere Maschinen und Geräte notwendig.

 

Ausschussmitglied Schröer erkundigte sich weiterhin, ob bei beiden Versionen – ob Tennenplatz oder Kunstrasenplatz – die Kosten für die Drainage enthalten seien.

 

Herr Deppen bejahte dies. Er wies allerdings darauf hin, dass im Falle einer Tennenplatzsanierung das vorhandene Spielfeld übernommen worden sei, während bei der Gestaltung der Kunstrasenplätze in beiden Fällen – Darfeld und Osterwick – das Spielfeld auf das Mindestmaß reduziert werde, da die komplette Ausgestaltung der Anlagen mit Kunstrasen sonst zu kostenintensiv werde. Falls also eine Entscheidung zugunsten einer Kunstrasenanlage gefällt würde, ziehe dies zwangsläufig eine Neugestaltung der gesamten Restfläche nach sich.

 

Desweiteren erkundigte sich Ausschussmitglied Schröer nach der Art der in der Planung vorgesehenen Befüllung des Kunstrasens.

 

Herr Deppen erläuterte, dass standardmäßig eine Befüllung mit Sand-Gummi-Granulat in mittlerer Qualität angesetzt worden sei. Dies sei bereits bei anderen Baumaßnahmen erfolgreich praktiziert worden. Allerdings riet er dazu, dieses Thema bei der endgültigen Auftragsvergabe noch abschließend festzulegen, da in diesem Bereich sehr schnelllebige technische Entwicklungen zu verzeichnen seien.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek fragte nach, ob die vorliegenden Kostenberechnungen somit den niedrigsten Standard ansetzten.

 

Dies verneinte Herr Deppen. Vielmehr sei ein durchschnittlicher Standard angesetzt, der in einzelnen Stufen umgesetzt würde. Zunächst würde der Rasen mit Sand verfüllt, dann erfolge die Verfüllung mit dem Gummigranulat-Gemisch. Auch könne, falls gewünscht, eine andere Faser für den Kunstrasen gewählt werden, man solle sich aber verdeutlichen, dass jede Steigerung der Qualität auch die Kosten steigere. Daher sei es notwendig, zunächst zu entscheiden, welchen Qualitätsstandard man anstrebe. Bewährt habe sich auf jeden Fall ein Kunstrasen mit Sand-Gummi-Gemisch; hierfür müsse ein Quadratmeterpreis von mindestens 16 € zzgl. Mwst. angesetzt werden. Bei dem in seiner Kalkulation enthaltenen Preis von rund 19 €/qm zzgl. Mwst. (rd. 22,50 €/qm) sei ein Kunstrasen in guter durchschnittlicher Qualität mit angemessener Sand-Granulat-Füllung berücksichtigt.

 

Ausschussmitglied Neumann riet dazu, im Falle einer Entscheidung für einen Kunstrasenplatz für eine solche Investition einen mittleren Qualitätsstandard zu wählen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf schlug vor, zur Beschlussfassung zu kommen. Schließlich würde der Beschluss es ermöglichen, weitere Informationen einzuholen, um die noch offenen Fragen zu klären.

 

Ausschussvorsitzende Everding übergab daraufhin den anwesenden Vorsitzenden der beiden betroffenen Sportvereine das Wort.

 

Herr Kortüm, Vorsitzender von Turo Darfeld, dankte dem Ausschuss auch im Namen von Herrn Wilger, Vorsitzender von Westfalia Osterwick, für die Bereitschaft, das Thema aufzugreifen. Man habe in dieser Sitzung keineswegs mit einer Entscheidung für oder gegen die Kunstrasenvariante gerechnet. Auf jeden Fall sei es für die Vereine selbstverständlich, dass sie sich sowohl finanziell als auch mit Eigenleistungen mit einbringen. Über die Art und Weise und die Höhe müssten weitere Gespräche mit der Verwaltung geführt werden. Er erinnerte zudem daran, dass die Sportanlagen nicht allein durch die Sportvereine genutzt würden, sondern auch durch die Schulen.

 

Herr Wilger ergänzte die Ausführungen mit dem Hinweis, dass den beteiligten Vereinen bewusst sei, dass nur gemeinsame Lösungen gefunden werden könnten. Die Sportvereine seien bereit, sich neben den Eigenleistungen auch finanziell einzubringen. Hierzu seien offene Gespräche notwendig.

 

 

Daraufhin fasste der Ausschuss folgenden Beschluss: