1.    Der am 30. Juni 2005 gefasste Ratsbeschluss über die Bedingungen und Regelungen für die Veräußerung der gemeindlichen Baugrundstücke gilt ab 01. Juli 2006 für ein weiteres Jahr fort.

 

2.    Die Familienförderung von bisher 2.500 € je Kind wird beibehalten. Im übrigen wird Ziffer 2 des Ratsbeschlusses vom 30. Juni 2005 dahingehend ergänzt, dass die Familienförderung bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde nur dann greift, wenn bisher Wohnungseigentum nicht vorhanden ist. Ferner ist Voraussetzung für eine Familienförderung, dass die Kinder der Grundstückserwerberin bzw. des Grundstückserwerbers nach entsprechender Bebauung ihren Hauptwohnsitz in Rosendahl haben.

 

3.    Die nächste Kaufpreisüberprüfung und ggf. Preisanpassung erfolgt zum 01. Juli 2007.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte kurz die wesentlichen Punkte der Sitzungsvorlage. Ergänzend hierzu teilte er den Ausschussmitgliedern mit, dass zwischenzeitlich die erste Bewerbung für einen Grundstückskauf komplett über das Internet abgewickelt worden sei.

 

Die SPD-Fraktion spreche sich dafür aus, die Familienförderung pro Kind auf 3.500 € anzuheben, so Ausschussmitglied Branse.

 

Für die CDU-Fraktion bemerkte Ausschussmitglied Steindorf, dass diese die Anhebung auf 3.500 € für nicht notwendig erachte, da die Attraktivität der Gemeinde Rosendahl bereits durch die getroffenen Maßnahmen erhöht worden sei.

An der Messe “Bauen und Wohnen” solle auch weiter teilgenommen werden. Ggf. sei ein Marketingkonzept erforderlich.

 

Ausschussmitglied Neumann wies darauf hin, dass eine Anhebung der Familienförderung auf 3.500,00 € je Kind einen Nachlass von 23 % bezogen auf den Gesamtkaufpreis bedeuten würde. Angesichts der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde Rosendahl solle dies gut überlegt werden.

Statt einer Anhebung der Familienförderung schlage die WIR-Fraktion vor, den Kaufpreis für gemeindliche Wohnbaugrundstücke auf die psychologische Grenze von unter 90 € zu senken. Es könne z.B. probeweise ein Jahr lang ein Kaufpreis von 89 € angesetzt werden. Die Familienförderung solle bei 2.500 € pro Kind belassen werden.

Bürgermeister Niehues erwiderte hierauf, dass es nach seiner Auffassung sinnvoller sei, die Familienförderung zu erhöhen, da die Gemeinde Rosendahl den Zuzug von Familien mit Kindern benötige und weniger von Personen, die ihren Alterssitz nach Rosendahl verlegen wollen.

 

Ausschussmitglied Kuhl vertrat die Auffassung, dass verantwortlich mit dem gemeindlichen Gut umgegangen werden solle. Die Politiker sollten mit gutem Gewissen sagen können, dass alles getan werde, um die Gemeinde Rosendahl auf Dauer lebensfähig zu halten. Hierbei sollten jedoch die Finanzen im Auge behalten werden. Eine Familienförderung in der bisherigen Höhe sei nach seiner Auffassung ausreichend, er sehe keinen weiteren Handlungsbedarf. Eine Reduzierung des Kaufpreises von 92 € halte er nicht für sinnvoll, da sich der Kaufpreis nach der Wertetabelle des Kreises richten solle. Die Gemeinde Rosendahl stehe im Kreis ohnehin bereits an letzter Stelle.

Dass seit einigen Jahren einmal im Jahr über die Verkaufspreise für die gemeindlichen Grundstücke gesprochen werde, gefalle ihm sehr gut, so Ausschussmitglied Kuhl.

 

Ausschussmitglied Haßler schlug vor, den Kaufpreis nicht zu senken, sondern das, was hierdurch nicht verausgabt werde, der Allgemeinheit zugute kommen zu lassen, z.B. den Schulen.

 

Der Nachteil, den die Gemeinde durch fehlende Infrastruktur habe, sei durch den niedrigen Kaufpreis ausgeglichen, so Ausschussmitglied Steindorf. Grundstückserwerb sei nicht nur eine Frage des Preises.

 

Ausschussmitglied Branse wies darauf hin, dass Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen. Falls selektiert werden solle, müsse man den Kaufpreis belassen oder aber erhöhen. Die Gemeinde Rosendahl tue einiges für Familien und zukünftig werde noch mehr getan werden müssen. Die Einrichtung der Offenen Ganztagsschule sowie die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren in den Tageseinrichtungen für Kinder seien Schritte in die richtige Richtung.

Ausschussmitglied Branse stellte abschließend den Antrag, über den Vorschlag der SPD-Fraktion auf Anhebung der Familienförderung auf 3.500 € getrennt abzustimmen.

 

Aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde Rosendahl könne die GRÜNE-Fraktion der Erhöhung der Familienförderung nicht zustimmen, so Ausschussmitglied Weber. Nach seiner Meinung seien die Auflagen, die die Gemeinde bei der Bauleitplanung mache, ein Hemmnis für den Zuzug nach Rosendahl.

 

Ausschussmitglied Mensing äußerte die Auffassung, den Kaufpreis angemessen heraufzusetzen und im Gegenzuge die Familienförderung auf 3.500 € je Kind anzuheben, um Familien mit Kindern zum Zuzug nach Rosendahl zu bewegen. Hierdurch würden die Familien mit Kindern entlastet und Familien ohne Kinder belastet.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass in Holtwick über 50 baureife Grundstücke noch nicht veräußert seien. Hier sei noch ein erhebliches Einnahmepotential vorhanden. Wenn es gelänge, durch eine andere Vermarktungsstruktur mehr Grundstücke zu veräußern, so stelle dies zusätzliche Liquidität für die Gemeinde dar.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte das Förderprogramm der Gemeinde Nottuln für Baugrundstücke im Ortsteil Appelhülsen. Hiernach zahle die Gemeinde Nottuln dem Erwerber eines Baugrundstücks für 8 Jahre einen jährlichen Grundbetrag in Höhe von 600,00 €, darüber hinaus pro Kind einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 300,00 €, höchstens jedoch für zwei Kinder. Der Zuschuss sei jedoch auf 3 % des Kaufpreises begrenzt.

Ausschussmitglied Neumann wies darauf hin, dass viele Kommunen nach Wegfall der staatlichen Eigenheimzulage eine gemeindliche Eigenheimzulage gewähren. Vielleicht könne die CDU darüber nachdenken, in diese Richtung zu gehen.

 

Bürgermeister Niehues ließ zunächst über den Antrag von Ausschussmitglied Branse abstimmen, die Familienförderung auf 3.500 € je Kind zu erhöhen.

 

Abstimmungsergebnis:                         4 Ja-Stimmen

                                                              6 Nein-Stimmen

 

Der Antrag des Herrn Branse war damit abgelehnt.

 

 

Der Ausschuss fasste abschließend folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: