Der geänderten Planung wird zugestimmt.

 

Das Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Ergänzungsvorlage Nr. IX/338/1 als Anlage beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen. Diese wird durchgeführt, sobald die erforderliche artenschutzrechtliche Prüfung abgeschlossen ist.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/338 und die Ergänzungsvorlage IX/338/1.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: