Der geänderten Planung wird zugestimmt.
Das Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im
Ortsteil Holtwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem
der Ergänzungsvorlage Nr. IX/338/1 als Anlage beigefügten Planentwurf zu
entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2
BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen. Diese wird
durchgeführt, sobald die erforderliche artenschutzrechtliche Prüfung
abgeschlossen ist.
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit §
13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/338 und die Ergänzungsvorlage IX/338/1.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: