Herr Suthoff weist darauf hin, dass bereits seit mehr als elf Jahren Windkraftanlagen betrieben würden und fragt nach, ob seitens der Betreiber Gewerbesteuer und in welcher Höhe gezahlt wird.

 

Bürgermeister Gottheil sagt eine Beantwortung über das Protokoll zu.

 

Antwort:                                                         Unter Hinweis auf § 30 Abgabenordnung (gesetzlich umschriebenes Steuergeheimnis) ist eine Beantwortung dieser Anfrage bzgl. einzelner Anlagenbetreiber nicht möglich. Insgesamt werden jährlich Gewerbesteuerbeträge in einer mittleren fünfstelligen Höhe erzielt.