Herr Sutthoff erkundigt sich, ob das „Halterner“ Urteil bezüglich der Einordnung des Waldes als weiches Kriterium Auswirkungen auf die bereits gestellten Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen habe.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass aufgrund dieses Urteils der Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes nochmals überarbeitet werden muss. Ob und ggf. welche Auswirkungen dieses auf die vorliegenden Anträge haben wird, werde derzeit geklärt.