Herr Suthoff fragt, ob durch die weitere Beauftragung des Planungsbüros Wolters und Partner bezüglich der Überarbeitung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung von Windenergiebereichen aufgrund des Haltener Urteils mit höheren Kosten zu rechnen sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt dazu aus, dass intensive Gespräche mit dem Planungsbüro Wolters und Partner geführt würden und es noch nicht abschließend geklärt sei, in welcher Höhe letzten Endes die Planungskosten liegen. Sicherlich fielen jedoch für aktuell zu leistende Arbeitsstunden durch das Planungsbüro weitere Beträge an.