Das Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Höven“ im Ortsteil Osterwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/357 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                                einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/357.

 

Ausschussmitglied Weber weist auf die Diskrepanz bezüglich der Nutzung des benachbarten gemeindlichen Grundstücks für das Schützenfest hin. 

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt dazu aus, dass nach gängiger Rechtsprechung die Anlieger die erhöhte Belastung (z.B. Lärm) für wenige Tage im Jahr hinzunehmen hätten.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek stellt die Frage, ob eine Ansiedlung eines Lebensmittelgeschäftes möglich sei.

 

Bürgermeister Gottheil und Fachbereichsleiterin Brodkorb sehen in der Ansiedlung eines kleinen Lebensmittgeschäftes (Tante-Emma-Laden) zur Grundversorgung der Anwohner kein Problem.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: