Den der Ergänzungsvorlage Nr.
IX/352/1 zu den Anlagen I bis VI und IX bis XI beigefügten Beschlussvorschlägen
wird zugestimmt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VII
aufgeführten Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken
vorgetragen haben.
Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl für den Bereich „Schleestraße“ im Ortsteil Holtwick wird entsprechend dem der Ergänzungsvorlage Nr. IX/352/1 als Anlage VIII beigefügten Planentwurf, bestehend aus Planzeichnungen, Erläuterungen und Begründung einschließlich Umweltbericht, festgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/352 und die Ergänzungsvorlage
IX/352/1 sowie die als Tischvorlage ergänzten Unterlagen. Hierzu sei im
Fachausschuss ein einstimmiger Beschluss gefasst worden.
Fraktionsvorsitzender
Weber erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz. Er nimmt
weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb gibt bekannt, dass die Ausweisung der Flächen nicht als Mischgebiet,
sondern als reines Wohngebiet erfolgen solle. Die Fragen der Erschließung und
des Immissionsschutzes würden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes geprüft.
Der im
Norden angrenzende Wirtschaftsweg werde nicht in den Flächennutzungsplan mit
aufgenommen. Die Erschließung werde im Rahmen der Bauleitplanung geregelt.
Diese Vorgehensweise werde auch vom Kreis Coesfeld unterstützt.
Ratsmitglied
Reints fragt, ob die Anlage 10 des Flächennutzungsplanes (Planzeichnungen) auf
neuen Zeichnungen basiere oder hierin ein alter Datenbestand abgebildet sei.
Verschiedene vorhandene Gebäude seien nicht aus dem Flächennutzungsplan zu
ersehen.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb erläutert dazu, dass der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1974 stamme
und weiterhin Bestand habe. Entsprechend seien Gebäude, welche nach 1974
errichtet worden seien, nicht aus dem Bestandplan zu ersehen. Sie führt aus,
dass bis Ende 2017 ein aktueller, mit allen nach 1974 erfolgten Änderungen
sowie errichteten Gebäuden vorliegen solle.
Fraktionsvorsitzender
Mensing erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich der Einwendungen gegen den Flächennutzungsplan,
die sich auf die Modernisierung des ansässigen Pferdestalls beziehe.
Fachbereichsleiterin
Brodkorb erläutert, dass das Gebiet nach der Innenbereichssatzung zu behandeln
sei. Zunächst müsse eine abschließende Einschätzung des Gebietes nach Wohn-,
Dorf- oder Mischgebiet erfolgen. Wenn nach der abschließenden Einschätzung
ersichtlich werde, dass das zur Rede stehende Gebiet als Wohngebiet ausgewiesen
werde, sei nach Aussage von Fachbereichsleiterin Brodkorb eine Modernisierung
des bestehenden Pferdestalles nicht möglich. Diese sei, je nach Nutzung des
Stalles, nur im Dorfgebiet zulässig. Ein Recht aus dem Flächennutzungsplan sei
nicht herzuleiten.
Stellvertretender
Fraktionsvorsitzender Lembeck weist darauf hin, dass das Augenmerk auf die
Ausweisung von Bauerwartungsland im Innenbereich gelegt werden solle. Außerdem
sei die Gemeinde Rosendahl gehalten, die Verdichtung in dem vorhandenen
Innenbereich voranzutreiben. Entsprechend bestehe seiner Meinung nach eine
Diskrepanz zwischen der Innenverdichtung und einer Ausweisung von Flächen im
Außenbereich.
Fraktionsvorsitzender
Neumann erkundigt sich nach Abstandsregelungen bezüglich der Errichtung eines
Pferdestalls.
Fraktionsvorsitzender
Mensing weist darauf hin, dass es für das ausgewiesene Gebiet das Projekt
„Wohnen mit Pferd“ gebe. Er möchte wissen, ob aus diesem Projekt der „Bau eines
Pferdestalls“ realisiert werden könne.
Fachbereichsleiterin Brodkorb führt dazu aus, dass durch den Kreis Coesfeld als Genehmigungsbehörde, hier Herrn Brinkmann, eine Aussage dahingehend getroffen worden sei, dass ein konkreter Bauantrag zu dem Projekt genau geprüft und abgewogen werden müsse. Die Gemeinde Rosendahl könne dazu keine abschließende Einschätzung abgeben.
Anschließend fasst der Rat
folgenden Beschluss: