Den der Ergänzungsvorlage Nr. IX/353/1 zu den Anlagen I bis IV und VI beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage V aufgeführten Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt erst nach Vorlage einer Immissionsprognose, in der die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt im Hinblick auf die Stickstoffemissionen und eren Auswirkungen im Umfeld dargestellt sind.

 


Abstimmungsergebnis:                                einstimmig bei einer Enthaltung


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/353 und die Ergänzungsvorlage IX/353/1.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt bekannt, dass noch der Eingang einer ergänzenden Stellungnahme zu der Immissionsbelastung ausstehe und diese baldigst erwartet werde. Weiterhin teilt sie mit, dass im Nachgang zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 21.04.2016 eine ergänzende Stellungnahme eingegangen sei, die als Anlage VI mit einem Beschlussvorschlag beigefügt sei.

 

Für die Ausweisung der Sonderbaufläche liege eine verbindliche Bauleitplanung vor, wonach keine Beeinträchtigungen durch eine Geruchsbelästigung erwartet und somit von keiner Beeinträchtigung der Wohnbebauung durch Selbige ausgegangen werde könne.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: