Die der Ergänzungsvorlage Nr.
IX/354/1 zu den Anlagen I bis III beigefügten Beschlussvorschläge werden bestätigt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage IV aufgeführten Träger
öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine Anregungen und
Bedenken vorgetragen haben.
Der der Sitzungsvorlage IX/354 beigefügte Planentwurf des Bebauungsplanes „Nordwestlich der Holtwicker Straße“ im Ortsteil Osterwick, bestehend aus Planzeichnungen, Erläuterungen und Begründung einschließlich Umweltbericht, Verkehrsuntersuchung, schalltechnischer Untersuchung, Beurteilung der ökologischen Fauna, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/354 und die Ergänzungsvorlage
IX/354/1. Letztere war bereits Beratungsgegenstand der Sitzung des Planungs-,
Bau- und Umweltausschusses am 21.04.2016.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: