Die der Ergänzungsvorlage Nr. IX/354/1 zu den Anlagen I bis III beigefügten Beschlussvorschläge werden bestätigt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage IV aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Der der Sitzungsvorlage IX/354 beigefügte Planentwurf des Bebauungsplanes „Nordwestlich der Holtwicker Straße“ im Ortsteil Osterwick, bestehend aus Planzeichnungen, Erläuterungen und Begründung einschließlich Umweltbericht, Verkehrsuntersuchung, schalltechnischer Untersuchung, Beurteilung der ökologischen Fauna, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                                                einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/354 und die Ergänzungsvorlage IX/354/1. Letztere war bereits Beratungsgegenstand der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 21.04.2016.

 

 

 Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: