Das Verfahren zur 12. Änderung
des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick wird im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/356 beigefügten
Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des
Beschlusses.
Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/356.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: